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Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz liegt bei kumulierten 104 Fällen. Das sind 3 positive Tests mehr als am Vortag. Die so genannte 7-Tage-Inzidenz – also die Zahl der positiven Fälle binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner, liegt aktuell bei 37 und ist damit gesunken. Cottbus/Chóśebuz überschreitet aber weiter den Grenzwert von 35. Dadurch kommt es seit Sonntag auf der Basis der aktuellen Umgangsverordnung des Landes Brandenburg zu weiteren Einschränkungen.

Als genesen eingestuft sind 50 Personen. Insgesamt 334 Personen stehen unter häuslicher Quarantäne, die Zahl wird aktuell weiter wachsen. Im Carl-Thiem-Klinikum werden derzeit 5 Patienten im Zusammenhang mit Corona stationär behandelt (alle Angaben, Stand: 13.10.2020, 13:00 Uhr).

Maskenpflicht jetzt auch auf Wochenmärkten

Auf den Wochenmärkten in der Stadt Cottbus/Chóśebuz gilt ab sofort die Pflicht zur Bedeckung von Mund und Nase. Diese Entscheidung hat der Verwaltungsstab der Stadt vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens getroffen. Händler und Kunden sind gleichermaßen verpflichtet, eine Maske zu tragen. Eine ähnliche Verpflichtung wird auch für Trödelmärkte angestrebt. Hierzu gibt es Gespräche mit dem Veranstalter, da diese Pflicht über das jeweilige Hausrecht geregelt werden muss.

Erstmals Bußgeld gegen Kundin

Die Stadtverwaltung hat erstmals ein Bußgeld gegen eine Frau aus Sandow verhängt, die in den vergangenen Tagen mehrfach ohne vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung in Einzelhandelseinrichtungen angetroffen worden ist. Die Frau ist bei Kontrollen in Sandow aufgefallen und hat trotz mehrmaliger Hinweise und Ermahnungen nicht reagiert. Die Höhe des Bußgeldes beträgt 100 Euro. Verstöße gegen die Maskenpflicht können mit einem Bußgeld von 50 bis zu 250 Euro beleget werden.

Notruf dient nicht Corona-Auskünften

Die Leitstelle Lausitz hat in den zurückliegenden Tagen mehrere Telefonate registriert, in denen unter Einwahl des Notrufes Informationen zu Corona abgefragt werden sollten. Das fällt jedoch unter Notruf-Missbrauch. Genutzt werden kann durch die Cottbuserinnen und Cottbuser die Hotline des Gesundheitsamtes.

Hotline der Stadt Cottbus/Chóśebuz für Corona-Verdachtsfälle:

Gesundheitsamt: 0355 612-3200

(Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr)

Leitstelle Lausitz: 0355 632-339

(Samstag und Sonntag von 08:00 bis 22:00 Uhr)

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Spree-Neiße sollten Kontaktmöglichkeiten zum dortigen Gesundheitsamt nutzen.

„Mosquito“-Besucher erhalten Hinweise per E-Mail

Besucher des Restaurants „Mosquito“, die sich per Kontaktformular oder E-Mail unter gesundheitsamt@cottbus.de gemeldet haben, erhalten Hinweise zum weiteren Vorgehen ebenfalls per E-Mail. Zur allgemeinen Klarstellung: Wer nicht ausdrücklich per Telefon oder schriftlich eine Anordnung zur Quarantäne erhalten hat, muss nicht zwingend zu Hause bleiben, sondern kann bspw. seiner Arbeit nachgehen. Es sind jedoch alle potentiellen Kontaktpersonen aufgefordert, sich von Menschen bzw. Menschengruppen wenn möglich weitgehend fernzuhalten sowie die AHA-Regeln einzuhalten: Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmasken benutzen.