Symbolbild
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Madeleine Henning-Waniek

Ab sofort ist es wieder notwendig, sich beim Jobcenter oder im Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus/Chóśebuz das Mobilitätsticket Brandenburg verlängern zu lassen oder einen Antrag zu stellen.

Die Berechtigung wird auf einer VBB-Kundenkarte mit Lichtbild (eigene Finanzierung des Antragstellers) bescheinigt. Die Prüfung der Berechtigung erfolgt bei der jeweiligen Stelle (z. B. Jobcenter, Sozialamt), bei der die Leistung bezogen wird. Dort wird die VBB-Kundenkarte ausgegeben. Die Leistungsstelle versieht die VBB-Kundenkarte mit den persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) des Antragstellers und weist den Gültigkeitszeitraum aus. Dieser ist abhängig von der Dauer der Leistungsbewilligung, in der Regel maximal bis zu sechs Monate.

Aufgrund der Eindämmungsverordnung gelten noch immer Einschränkungen im Bürgerservice. Daher müssen folgende Hinweise beachtet werden:

1. Das Jobcenter bescheinigt die Berechtigung am Servicepoint/Empfangstheke zu den bekannten Sprechzeiten.

2. Der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus/Chóśebuz bescheinigt die Berechtigung für die VBB-Kundenkarte ebenfalls.

Hierzu müssen Antragsteller mit dem für sie zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich Soziales telefonisch oder per E-Mail einen Termin zu den bekannten Sprechzeiten vereinbaren. Neuantragsteller müssen sich telefonisch unter 0355 612 4801 melden. Zum vereinbarten Termin ist von jedem Antragsteller das Lichtbild mitzubringen.

Berechtigt zum Erhalt des Mobilitätsticket Brandenburg ist, wer

- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II

- Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit (Sozialgesetzbuch XII)

- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält oder

- Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist.

Fragen zum Mobilitätsticket Brandenburg werden unter Telefon 0355 612 4801 oder unter der E-Mail-Adresse sozialamt@cottbus.de beantwortet.