Bei der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz ist im Nachgang zur Stadtverordnetenversammlung am 18.12.2019 eine Antwort des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Rückwirkung der Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) eingegangen. In dieser Antwort wird die Rechtsauffassung der Stadt Cottbus/Chóśebuz bestätigt, dass die KitaBBV erst ab 01.08.2019 ihre Wirkung entfaltet und demnach nicht rückwirkend angewandt werden kann. Über das konkrete Verfahren zur Rückzahlung von Elternbeiträgen wird die Stadtverwaltung Anfang des kommenden Jahres informieren.