Der Tag der Wohnungslosen soll darauf aufmerksam machen, wie man Betroffenen präventiv helfen kann. Am 30.07.2019 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) ihre aktuelle Schätzung zur Zahl der wohnungslosen Menschen in Deutschland vorgelegt. Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2017: Im Laufe des Jahres 2017 waren demnach ca. 650.000 Menschen (Jahresgesamtzahl) in Deutschland ohne Wohnung.

Unter den Begriff „wohnungslos" fallen Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, weil bei ihnen kein legales bzw. geschütztes Mietverhältnis (Mietvertrag) besteht. Dies ist z.B. der Fall bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung mit ordnungsbehördlicher Einweisung in Wohnraum oder Notunterkünfte. Hierunter fallen auch Flüchtlingsunterkünfte und Frauenhäuser. Wohnungslos sind ebenso Menschen, die bei Verwandten, Freunden und Bekannten vorübergehend unterkommen oder Personen, welche in Pensionen leben.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im Februar 1997 eine Fachstelle zur Vermeidung von Obdachlosigkeit nach den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle als zentrale Koordinierungs- und Steuerungsstelle für Wohnungsnotfälle und Obdachlosigkeit eingerichtet. Diese wurde dem Fachbereich Soziales zugeordnet.

Durch die Bündelung der unterschiedlichen (sozial-, wohnungs- und ordnungsbehördlichen) Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle können Kompetenzunklarheiten und Doppelarbeiten vermieden werden. So kann den jeweils betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden, zum Beispiel durch:

  • Beratung und Unterstützung

  • Schuldenübernahme nach den Sozialgesetzbüchern II und XII

  • ordnungsrechtliche Unterbringung, Wohnungsbeschlagnahmung bzw. Wiedereinweisung in die eigene Wohnung

  • die Verantwortung (Fachaufsicht) für die Unterkünfte für Wohnungslose sowie

  • Auslösung und Sicherstellung weitergehender Hilfen.

Kontakt:

Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit, Fachbereich Soziales: Thiemstraße 37, 03050 Cottbus/Chóśebuz, Telefon Sekretariat: 0355612-4801 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

In den 22 Jahren der Tätigkeit der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Prävention und begleitenden Maßnahmen rückläufig. Durch die Nachbegleitung der betroffen Personen oder Familien kann zudem vermieden werden, dass diese wiederholt zu Wohnungsnotfällen werden. Eine große Rolle spielen hier auch die Möglichkeiten der Direktzahlung von Leistungsträgern an Vermieter (z. B. im SGB II gesetzlich geregelt). Durch Kooperationen im Netzwerk kann die Präventionsarbeit der Fachstelle bereits oft ab der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses erfolgen und damit Wohnraumverlust verhindern.

Jahr 1997 2001 2005 2009 2013 2016 2018
fristlose Kündigung o.a. o.a. o.a. 341 374 354 406
eingereichte Räumungsklagen o.a. 315 222 129 137 126 133
angezeigte Zwangsräumungen 289 265 156 84 119 118 108
davon durchgeführt 163 161 91 53 70 93 79

Aus diesem Grund gibt es in Cottbus/Chóśebuz nur sehr wenige Personen, welche auf freiwilliger Basis ohne Obdach leben. Trotzdem ist die Behebung vorhandener Obdachlosigkeit ein erklärtes Ziel der Stadt.

Daher stehen für alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Unterkünfte zur Verfügung! Derartige Unterkünfte stellen jedoch keine Zwangsbeherbergung dar, eine Nutzung steht den Betroffenen grundsätzlich frei. Dies beruht auf dem Grundrecht der Menschenwürde, gegen seinen Willen darf ein Mensch ausschließlich aus strafrechtlichen Gründen oder bei Selbst- und Fremdgefährdung untergebracht werden.

In der Stadt Cottbus/Chósebuz gibt es folgende Unterbringungsmöglichkeiten:

  • Übernachtungsstätte „Obdachlosenhaus"

am Ostrower Damm 2 in 03046 Cottbus/Chóśebuz, Telefon: 0355 3819325

Träger: Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e. V.

Geöffnet ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens, in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr geöffnet.

Die Notschlafstelle hat eine Kapazität von 10 Schlafplätzen (8 für männliche, 2 für weibliche Personen), Schlafgelegenheiten wurden im monatlichen Durchschnitt wie folgt in Anspruch genommen:

Jahr 1997 2001 2005 2009 2013 2016 2018
Anzahl der Übernachtungen 346 172 151 48 84 148 127

Außerhalb der Öffnungszeiten kann durch den betreffenden Personenkreis das Angebot der Stadtmission in Anspruch genommen werden. Hier erhalten Betroffene entsprechende niedrigschwellige Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.

  • Straßenkaffee/Stadtmission,

Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus/Chóśebuz, Telefon 0355 3832498

Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz e. V.

Öffnungszeiten: wochentags ab 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und feiertags (November bis März) von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote; Streetwork

Des Weiteren betreibt die Stadt Cottbus/Chóśebuz die städtische Notunterkunft

  • „Haus der Wohnhilfe".
Jahr 1997 2001 2005 2009 2013 2016 2018
monatliche Nutzer 246 42 64 57 45 39 36

Die Cottbuser Notunterkünfte sind ausschließlich für erwachsene Personen vorgesehen und sollen ausdrücklich nicht als Dauerlösung dienen. Die Versorgung mit adäquatem Wohnraum – auch unter Einbindung anderer Hilfemöglichkeiten – steht weiterhin im Vordergrund. Dem Eintritt der Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend (Jugendamt) der Stadt Cottbus/Chóśebuz grundsätzlich vorgebeugt.

Bei Bedarf stehen weitere ordnungsbehördliche Unterbringungsmöglichkeiten dezentral im Stadtgebiet bereit. Zusätzliche ambulante Betreuungsangebote, z. B. ambulant betreutes Wohnen, stehen dem Personenkreis über Hilfen nach § 67 SGB XII bei verschiedenen Trägern in Cottbus/Chóśebuz als Angebot zur Verfügung.