Nur am 28.12., 29.12. und 30.12.2017 dürfen Privatpersonen Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 kaufen. Dies teilt der Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadt Cottbus/Chóśebuz mit.

Zur Kategorie 2 gehören beispielsweise Chinaböller, Kanonenschläge oder Feuerwerksraketen

Alle pyrotechnischen Artikel werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung, z. B. BAM-PII-0001, BAM-F2-0001, CE 0589, 0589-F2-0001, versehen.

Es wird davor gewarnt, pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung zu verwenden.

Der Import herkömmlicher Feuerwerkskörper wie auch anderer Pyrotechnik (außer z. B. Zündhölzer)auch aus EU-Staaten ist verboten.

Der Import durch Privatpersonen ist seit 2005 eine Straftat.

Im Interesse der Sicherheit wird an alle Bürger appelliert, Feuerwerkskörper entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, der Gebrauchsanweisung und nur in der zulässigen Zeit, d. h. am 31. Dezember und am 01. Januar zu verwenden.

Dabei ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 auch an diesen Tagen nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen.

Die Kategorien 3 und 4 dürfen nur von Pyrotechnikern nach dem Gesetz gezündet und verwendet werden. Der Erwerb und die Verwendung von pyrotechnischen Artikeln dieser Kategorien sind verboten.

Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.