Verwaltungsvorschriften des Fachbereiches Soziales

Verwaltungsvorschriften des Fachbereiches Soziales für die Kosten der Unterkunft für Leistungsbezieher nach dem SGB II, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die angemessenheit der Kosten der Unterkunft in der Stadt Cottbus im Rahmen der Sozialhilfe, des Arbeitslosengeldes II und des Asylbewerberleistungsgesetzes werden entsprechend folgender Unterkunftsrichtlinie geprüft.

Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Leistungen nach SGB XII sowie zur Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Leistungen nach SGB II

Die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung von Zuwendungen für die Erbringung von Leistungen gemäß § 5 SGB XII wurde überarbeitet. Gleichzeitig wurde für die Gewährung von Zuwendungen für die Erbringung von Leistungen nach § 16 a SGB II erstmals eine Verwaltungsvorschrift erstellt.

Beide Verwaltungsvorschriften treten ab 01.06.2010 in Kraft.

Für den Verwendungsnachweis nutzen Sie bitte folgende Formulare: