Satzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten sachkundigen Einwohner, Ortsvorsteher sowie Mitglieder von Ortsbeiräten - Aufwandsentschädigungssatzung -
Inkrafttreten: 01.01.2010
Außerkrafttreten: 15.12.2019