Satzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse, die mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit betrauten sachkundigen Einwohner, Mitglieder von Ortsbeiräten, Beauftragten und Beiräten - Aufwandsentschädigungssatzung -
Inkrafttreten: 15.12.2019
Außerkrafttreten: 31.12.2020