Laura Koal

Weniger Leerstand, attraktive Angebote, mehr Leben in der Innenstadt: Das sind die Ziele des Konzeptes für Pop-Up-Stores, die es künftig auch in der Cottbuser City geben wird.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz richtet im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ jetzt eine Förderrichtline zur finanziellen Unterstützung von Pop-Up-Stores ein. Übersetzt heißt das, dass solche Geschäfte „plötzlich auftauchen“. Diese dienen u.a. als Instrument für eine temporäre Zwischennutzung von leer stehenden Geschäften. Das Konzept bietet die Möglichkeit, neue Ideen und Nutzungskonzepte mit einem niederschwelligen Zugang auszuprobieren.

Ein entsprechender Förderaufruf wird in Kürze auf www.cottbus.de veröffentlicht.

Ziele des Konzeptes sind die Vermeidung von Leerständen, die Wiederbelebung innerstädtischer Standorte sowie die Stärkung innovativer Ansätze, die Steigerung der Attraktivität der Cottbuser Innenstadt. Innovative Ideen und neue Formate werden so gefördert und getestet. Angebote werden sichtbar, die sonst in anderen, weniger besuchten Lagen ansässig sind. Insgesamt soll zumindest temporär Leerstand vermieden werden. Individuelle und ergänzenden Angebote werden unterstützt, um Anreize für eine spätere langfristige Geschäfts- oder Gewerbeansiedlung zu schaffen.

Voraussetzungen sind:

  • Förderfähig sind Pop-Up-Store-Konzepte mit einer Mindestlaufzeit von 2 Wochen bis maximal 12 Wochen und maximal 300 qm pro Einheit bzw. Nutzer.

  • Verlängerung des Mietverhältnisses im Einzelfall um weitere drei Monate ist möglich. - Antragsteller können alle natürliche oder juristische Personen sein, welche ein Pop-Up-Store-Konzept in der Cottbuser Innenstadt umsetzen möchten.

  • Die Förderrichtlinie gilt innerhalb der Gebietskulisse des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.

  • Der Antragsteller schließt dafür einen Untermietvertrag über Gewerbeflächen für mindestens 2 Wochen Laufzeit mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz als Hauptmieter ab.

  • Die Mietsumme der Anmietung muss 20 Prozent unter der zuletzt erzielten Bruttokaltmiete liegen.

  • Die Stadt Cottbus/Chóśebuz übernimmt 80 Prozent der im Mietvertrag vereinbarten Kaltmiete (90% dieser Kosten sind ZIZ-gefördert, 10% Eigenmittel), aber maximal 2.000 Euro pro Monat. Die Restsumme sowie die Nebenkosten werden vom Antragsteller getragen.

  • Der Zuschuss wird für einen Zeitraum von höchstens 12 Wochen ab Eröffnung des Pop-Up-Stores gewährt.

Ziel ist es, zunächst mit der Anmietung eines Ladenlokals zu beginnen und das Konzept dann bestenfalls im nächsten Laden weiterzuführen.