Stadt Cottbus/Chóśebuz

Osterfeuer als Teil der Traditionsfeuer bedürfen auch in diesem Jahr einer Genehmigung. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Entsprechende Anträge für die Osterfeuer in den Cottbuser Ortsteilen am 30. März können jetzt gestellt werden. Die notwendigen Informationen und Unterlagen dazu sind auf www.cottbus.de zu finden.

Manuel Helbig, Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit: „Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns bei allen, die an der Organisation und Durchführung dieser Tradition beteiligt sind, sehr herzlich zu bedanken. Das Engagement vieler freiwilliger Helfer in den Bürgervereinen und Ortsbeiräten, Jugendgruppen und auch in den freiwilligen Feuerwehren der Ortsteile schafft in hohem Maße kulturelles Leben und Vielfalt in den Ortsteilen der Stadt, welches wir von unserer Seite natürlich gern unterstützen.“

Der Fachbereich Ordnung und Sicherheit weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass die Brennmaterialien zum Schutz nistender Kleintiere umgeschichtet werden müssen und Mindestabstände und Auflagen einzuhalten sind. Als Brennmaterial darf ausschließlich trockenes, naturbelassenes Holz verwendet werden, das Verbrennen pflanzlicher Abfälle wie Baum- und Heckenschnitt ist nicht statthaft. Das Material muss zudem frei von Verpackungen und anderen Anhaftungen sein. Zum Entzünden sind chemische Brandbeschleuniger nicht erlaubt.

Anträge müssen bis zum 01.03.2024 bei der Stadtverwaltung vorliegen. Die Ortsbeiräte und Bürgervereine sind entsprechend informiert worden. Private „Traditionsfeuer“ sind weiterhin untersagt.