Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Entwürfen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes werden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich über die Unterlagen zu informieren und sich aktiv in die Planungsprozesse einzubringen.

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Stadtverwaltung Cottbus; Elvira Fischer

Für das Stadtgebiet von Cottbus/Chóśebuz liegen seit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 25.10.2023 die Entwürfe des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes vor. Diese werden vom 08.01.2024 bis einschließlich 01.03.2024 im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für den Flächennutzungsplan auf www.cottbus.de/fnp und für den Landschaftsplan auf www.cottbus.de/landschaftsplan . Die Unterlagen können zusätzlich auch im Foyer des Technischen Rathauses (Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus/Chóśebuz) zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

  • Montag von 07:00 bis 15:00 Uhr

  • Dienstag von 07:00 bis 17:00 Uhr

  • Mittwoch von 07:00 bis 15:00 Uhr

  • Donnerstag von 07:00 bis 18:00 Uhr

  • Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

  • Samstag von 09:00 bis 12:00 Uhr

Während der Veröffentlichung können Stellungnahmen wie folgt abgegeben werden:


Flächennutzungsplan

elektronisch über: www.cottbus.de/fnp

via E-Mail an: fnp@cottbus.de

schriftlich an:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Stadtentwicklung
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus


Landschaftsplan

elektronisch über: www.cottbus.de/landschaftsplan

via E-Mail an: landschaftsplan@cottbus.de

schriftlich an:
Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus


Im Zuge der Veröffentlichung werden außerdem drei öffentliche Infoveranstaltungen angeboten. Hierzu sind interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen herzlich eingeladen.

Termine der Infoveranstaltungen:

  • 16.01.2024 17:00 Uhr im Gründungszentrum Startblock B2 an der BTU
    (Siemens-Halske-Ring 2, 03046 Cottbus)

  • 01.02.2024 17:00 Uhr im Stadthaus - Ratssaal
    (Erich Kästner Platz 1, 03046 Cottbus)

  • 13.02.2024 17:00 Uhr online
    (der Zugangslink wird nach vorheriger Anmeldung vorab versendet)

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger über den Stand der planerischen Überlegungen informieren und sich am Verfahren beteiligen. Jeder kann aktiv Anregungen einbringen, die im Rahmen der Abwägung behandelt werden. Im Verfahren geäußerte private und öffentliche Belange müssen dabei gegeneinander und untereinander abgewogen werden. Die Abwägungsentscheidung wird durch die Verwaltung vorbereitet und von der Stadtverordnetenversammlung getroffen.

Hintergrund:

Der Flächennutzungsplan (FNP, vorbereitender Bauleitplan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland. Darin wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt. Unter anderem stellt der FNP dar, welche Flächen sich für das Wohnen, für Gewerbe oder auch den Gemeinbedarf eignen bzw. welche Freiflächen dauerhaft erhalten bleiben sollen. Er wird durch die Gemeinde als Ausdruck ihrer Planungshoheit aufgestellt und beschlossen und gilt für ca. 15 Jahre. Der Flächennutzungsplan bildet zudem die zentrale Plangrundlage für nachfolgende konkretere Festlegungen in der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan). Planungen übergeordneter Instanzen und Fachplanungen, wie z. B. übergeordnete Infrastrukturprojekte oder Vorgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege (z.B. Landschaftsschutzgebiete) sind zu übernehmen bzw. zu integrieren.

Der Landschaftsplan (LP) stellt auf der Ebene der Städte und Gemeinden die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar (§ 11 Abs. 1 BNatSchG). Er gibt somit einen Handlungsrahmen für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung, die unbebaute Feldflur sowie die Wald- und Naturschutzflächen vor. Er wird ebenfalls für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt und ist die ökologische Grundlage für die vorbereitende Bauleitplanung - die Flächennutzungsplanung. Der Landschaftsplan überspannt einen Zeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren und ist der jeweiligen aktuellen Entwicklung anzupassen und fortzuschreiben, sofern wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind.

Aufgrund der veränderten städtebaulichen Rahmenbedingungen, der demografischen Veränderungen und der angestrebten wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklung in Cottbus/Chóśebuz müssen die Zielvorstellungen an die künftig zu erwartende, städtebauliche Entwicklung angepasst und die Auswirkungen im FNP und LP dargestellt werden.