Marco Laske

Für den Kommunalen Entwicklungsbeirat (KEB) zur Zukunft der Stadtpromenade startet jetzt das Verfahren zur Aufnahme von Bürgerinnen und Bürgern in den Beirat. Diese werden ausgelost.

Zuvor sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihr Interesse an einer Mitarbeit in dem Gremium anzumelden. Aus diesem Interessentenkreis werden dann insgesamt acht Personen ausgelost – je vier Frauen und vier Männer. Dazu werden aus den Interessenbekundungen zwei Lostöpfe gebildet. Die Auslosung findet am 11.01.2024 um 17:00 Uhr öffentlich am neuen Spielgerät in der Stadtpromenade (gegenüber Zugang Blechen-Carré) statt.

Interessensbekundungen können über ein Anmeldeformular auf www.cottbus.de/stadtpromenade oder am Ende dieser Seite eingesandt werden. Einsendeschluss ist der 07.01.2024.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind ein Mindestalter von 16 Jahren, ein Erstwohnsitz in Cottbus/Chóśebuz sowie die Bereitschaft, bei fünf ganztägigen Veranstaltungen präsent zu sein und mitzuwirken. Termine für diese Sitzungen sind der 17.02.2024, 13.04.2024, der 28.09.2024 sowie der 16.11.2024 und der 15.02.2025. Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet oder als extremistisch eingestuft sind, werden ausgeschlossen.

Eine zusätzliche Bürgerbeteiligung wird es im Sommer 2024 mit weiteren Terminen und Formaten geben, in denen der Diskussionsstand und die Zwischenergebnisse der Arbeit des Kommunalen Entwicklungsbeirates vorgestellt und weitere Ideen eingebracht werden können.

Dem Kommunalen Entwicklungsbeirat werden voraussichtlich 38 Personen angehören. Dazu zählen Mitglieder der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen acht Fraktionen, vier bis fünf Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverwaltung. Hinzu kommen Vertretungen aus Bürgervereinen, Kammern, Verbänden, Beiräten und Institutionen, des Eigentümers der Flächen, Anrainer und Mietervertretung. Begleitet wird der Prozess fachlich von der Berlin Governance Platform um Präsidentin Prof. Gesine Schwan, dem Planungsbüro AG.Urban sowie dem Fachbereich Stadtentwicklung.

Die Empfehlungen des Kommunalen Entwicklungsbeirates werden im Frühjahr 2025 vorliegen und sollen durch die Stadtverordnetenversammlung abschließend beraten und beschlossen werden.

Die Planung und Durchführung des Kommunalen Entwicklungsbeirates wird von E.ON-Stiftung gefördert wird. Die planerische Begleitung wird gefördert vom Bundesministerium für Wohnen Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Programms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“.