Mary-Ann Basto

Der Internationale Tag der Obdachlosen entstand aus Online-Diskussionen von in Hilfsorganisationen arbeitenden Menschen, um auf die Situation von Obdachlosen rund um die Welt aufmerksam zu machen. Zum ersten Mal wurde der internationale Tag der Obdachlosen am 10.10.2010 ausgerufen, er soll bewusst machen, wie sie man sich lokal einbringen kann, um Betroffenen zu helfen.

Der Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus/Chóśebuz möchte in diesem Zusammenhang über die bestehenden Hilfeangebote für obdachlose Personen informieren, um Betroffene vor dem möglichen Kältetod zu bewahren.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat im Februar 1997 eine Fachstelle Wohnhilfen zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit eingerichtet, diese wurde dem Fachbereich Soziales angegliedert. Durch die Bündelung der unterschiedlichen Verwaltungsbereiche an einer zentralen Stelle kann betroffenen Personen schnell und umfassend geholfen werden, sofern sie die Hilfen annehmen.

Kontakt: Fachstelle zur Vermeidung und Behebung von Obdachlosigkeit
Fachbereich Soziales: Thiemstraße 37, 03050 Cottbus

Telefon Sekretariat: 612-4801 zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung

Zielgruppe der Fachstelle Wohnhilfen sind alle Wohnungsnotfälle (unabhängig davon, ob sie staatliche Leistungen beziehen oder andere Einkünfte haben), d. h. gemäß der Definition des Deutschen Städtetages folgende Personengruppen:

• von Wohnungslosigkeit betroffene Menschen

• von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

• in unzumutbaren Wohnverhältnissen lebende Personen

Seit der Gründung der Fachstelle sind Räumungsklagen und Zwangsräumungen aufgrund der Präventionsarbeit und begleitender Maßnahmen rückläufig. Durch Direktzahlungen vom Leistungsanspruch und Kooperationen im Netzwerk kann die Fachstelle bereits oft ab der fristlosen Kündigung eines Mietverhältnisses tätig werden und damit den Wohnraumverlust verhindern.

Wohnungslosigkeit: Unter diesen Begriff fallen Menschen, die in ungesicherten Wohnverhältnissen leben, weil bei ihnen kein legales bzw. geschütztes Mietverhältnis besteht, z. B. bei öffentlich-rechtlicher Unterbringung ohne Mietvertrag (Einweisung in Not- oder Flüchtlingsunterkünfte) sowie der Unterbringung in einem Frauenhaus. Es trifft ebenso Menschen, die bei Verwandten und Bekannten vorübergehend unterkommen oder Personen, welche in Pensionen leben.

Hierunter fallen zum Beispiel die Bewohner der städtischen Notunterkunft „Haus der Wohnhilfe“.

Jahr: monatliche Nutzung

1997: 246

2001: 42

2005: 64

2009: 57

2013: 45

2017: 38

2022: 37

Obdachlosigkeit trifft Menschen ohne festen Wohnsitz, welche im öffentlichen Raum, im Freien oder in Notschlafstätten übernachten, z. B. in Parkanlagen, auf Bänken, unter Brücken, in Hauseingängen, Baustellen und Bahnhöfen nächtigen.

In Cottbus/Chóśebuz stehen für alle Menschen, unabhängig ihrer Herkunft, Unterkünfte zur Verfügung. Diese stellen keine Zwangsbeherbergung dar, eine Nutzung steht den Betroffenen grundsätzlich frei. Es widerspräche den Grundrechten, Menschen gegen deren Willen unterzubringen. Eine zwangsweise Unterbringung kann ausschließlich aus strafrechtlichen Gründen oder bei Selbst- und Fremdgefährdung und grundsätzlich nur mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. Aus diesem Grund gibt es auch in Cottbus/Chóśebuz vereinzelt Personen, welche auf freiwilliger Basis ohne Obdach leben.

Um Betroffene vor dem möglichen Kältetod zu bewahren, ist unter anderem eine gute und engmaschige Netzwerkarbeit nötig, um alle nötigen Informationen an mehreren Anlaufstellen zugänglich zu machen.

In den letzten Wintern waren in Cottbus/Chóśebuz keine Kältetoten zu beklagen. Hierzu tragen unter anderem der regelmäßige Austausch zwischen städtischen Angestellten im Außendienst (Fachbereich Ordnung und Sicherheit) sowie die Förderung der Stadt von Streetworkern des Diakonischen Werkes Niederlausitz bei. Sobald Menschen bekannt werden, welche obdachlos sind, werden diese aufgesucht. Es werden Unterkunftsangebote gemacht, Schlafsäcke und Kleidung ausgegeben, zudem wird geprüft, ob Leistungen zum Lebensunterhalt oder auch andere Hilfen erforderlich sind.

Auch Cottbuser Bürger können helfen, Kältetote in der Stadt Cottbus/Chóśebuz zu vermeiden!

Daher ruft die Stadtverwaltung wiederholt dazu auf, den Fachbereich Soziales oder die Polizei zu informieren, sofern offensichtlich obdach- und hilflose (z. B. draußen schlafende) Personen bemerkt werden. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen zu den Einzelschicksalen und eingeleiteten Maßnahmen keine Auskunft erteilt werden kann.

Die Notübernachtungsstätte befindet sich seit dem August 2023 ebenfalls im Haus der Wohnhilfe, G.-Hauptmann-Str. 9a in 03044 Cottbus/Chóśebuz und hat eine Kapazität von 12 Schlafplätzen (9 für männliche, 3 für weibliche Personen).

Träger: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Cottbus-Spree-Neiße-West e. V., Telefon: 3819325.

Öffnungszeiten: täglich ab 17:00 Uhr abends bis 8:00 Uhr morgens, in den Wintermonaten bei Bedarf auch ab 14:00 Uhr.

Die Kapazität kann bedarfsgerecht kurzfristig aufgestockt werden. Im monatlichen Durchschnitt nahmen Personen das Angebot wie folgt in Anspruch (wobei in der Regel keine durchgängige Nutzung erfolgt):

Jahr: monatliche Nutzer

2005: 10

2009: 4

2013: 7

2017: 7

2022: 12

Derzeit nutzen 12 Personen die Übernachtestätte, weniger als 10 Personen halten sich nach aktueller Einschätzung obdachlos in Cottbus/Chóśebuz auf und nehmen die bestehenden Angebote nicht an. Darunter sind einige durchreisende Personen, welche sich nur tageweise im Stadtgebiet aufhalten, eine konkrete Zahl ist somit nicht bekannt.

Außerhalb des Übernachtungsangebotes kann durch Betroffene die Stadtmission in Anspruch genommen werden.

Straßenkaffee/Stadtmission, Wilhelm-Külz-Straße 10 a, 03046 Cottbus

Träger: Diakonisches Werk Niederlausitz, Telefon: 383 24 98

Öffnungszeiten: wochentags ab 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, an den Wochenenden und feiertags (November bis März) von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr.

Angebot: Wärmestube, kalte und warme Mahlzeiten, Kleiderkammer, Dusch- und Waschmöglichkeiten, Beratungs- und Unterstützungsangebote, Streetwork

Die Cottbuser Notunterkünfte sind ausschließlich für erwachsene Personen vorgesehen und sollen ausdrücklich nicht als Dauerlösung dienen. Die Versorgung mit adäquatem Wohnraum – auch unter Einbindung anderer Hilfemöglichkeiten – steht immer im Vordergrund. Dem Eintritt der Obdachlosigkeit bei Kindern und Jugendlichen wird in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Stadt Cottbus/Chóśebuz grundsätzlich vorgebeugt.

Bei Bedarf stehen weitere ordnungsbehördliche Unterbringungsmöglichkeiten sowie zusätzliche unterstützende Angebote, z. B. ambulant betreutes Wohnen, für Betroffene zur Verfügung.