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Die Stadt Cottbus/Chóśebuz ruft Interessierte auf, sich um die Wahl als Jugendschöffin/Jugendschöffe zu bewerben. Benötigt werden insgesamt jeweils 50 Frauen und Männer. Gegenwärtig liegen jedoch nur Bewerbungen von 36 Frauen und 26 Männern vor.

Die Schöffentätigkeit ist ein wichtiger Bestandteil der unabhängigen Justiz.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwalte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Jugendschöffen gewählt werden.

Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Jugendschöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde und er sollte in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen. Das Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Jugendschöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Jugendschöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.

Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich bis zum 09.10.2023 bewerben – bei der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Jugendamt, Geschäftsstelle Jugendhilfeausschuss, Telefonnummer 0355 612-3543. Formulare sind im Technischen Rathaus erhältlich oder können von der Internetseite www.cottbus.de/schoeffen heruntergeladen werden.

Als Anlage sind sie hier verfügbar:

Formular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (Jugendschöffen) ‧ PDF ‧ 127.98 KByte ‧ 06.09.2023