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Aufgrund der ergiebigen Niederschläge im Einzugsgebiet der Spree und der nun einsetzenden kühleren Witterung hat sich die wasserwirtschaftliche Situation in den zurückliegenden Tagen verbessert. Die Abflussmenge am maßgebenden Bezugspegel (Pegel Leibsch UP) hat sich nunmehr oberhalb der Schwellenwerte für Niedrigwasserstufe 2 und 1 stabilisiert (siehe: https://pegelportal.brandenburg.de/start.php ).

Der gleitende Mittelwert über 7 Tage am Pegel Leibsch UP am 28.08.2023 betrug 5,06 m³/s (siehe: https://apw.brandenburg.de/?permalink=cIup439 ) wodurch Maßnahmen gemäß Niedrigwasserstufe 2 und 1 nicht mehr erforderlich sind. In die Gräben im Stadtgebiet wird folglich auch wieder Wasser eingeleitet. Auch der Bedarf für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässers ist aufgrund der auslaufenden Gartensaison und Vegetationsperiode rückläufig.

Aufgrund der nun gegebenen, wasserwirtschaftlich betrachtet positiveren Gesamtsituation ist die Untersagung der Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung, als Maßnahme zum Schutz vor Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts und des ökologischen Zustands, nicht mehr erforderlich.

Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 20.07.2023 ist widerrufen worden. Veröffentlicht ist der Widerruf auf www.cottbus.de am Donnerstag, 31.08.2023. Eine ergänzende Veröffentlichung erfolgt im nächsten turnusmäßigen Amtsblatt der Stadt Cottbus/Chóśebuz.