Die Stadt Cottbus/Chóśebuz schränkt ab dem 22.07.2023 tagsüber die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen ein. Eine entsprechende Allgemeinverfügung der Unteren Wasserbehörde des Fachbereichs Umwelt und Natur der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist am Freitag, 21.07.2023 auf www.cottbus.de veröffentlicht worden.

Sie tritt am Tag darauf in Kraft. Die Verfügung regelt die befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Damit wird die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpen in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr untersagt. Das Baden, Tauchen oder Viehtränken an oberirdischen Gewässern wird durch diese Allgemeinverfügung nicht eingeschränkt. Baden und Tauchen geschehen in jeden Fall auf eigene Gefahr. Wasser sollte sparsam und nur mit Gießkannen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden entnommen werden. Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird überwacht.

Die Unteren Wasserbehörden der benachbarten Landkreise haben mit entsprechenden Einschränkungen bereits auf die gegenwärtig angespannte wasserwirtschaftliche Situation reagiert. Anlass ist, dass der natürliche Wasserhaushalt auch in diesem Jahr wieder unter den Folgen der Trockenheit der Vorjahre leidet und die hochsommerlichen Temperaturen die Situation aktuell wieder verschärfen. Die geringen Niederschlagsmengen haben das Wasserdargebot im Einzugsgebiet der Spree stark zurückgehen lassen. Es hat sich erneut eine Niedrigwassersituation in den Fließgewässern eingestellt.

Der Begriff des Niedrigwassers ist hierbei etwas irreführend, da die Wasserstände zumeist über Stauanlagen reguliert werden und daher visuell schwer zu erfassen sind. Mit dem Begriff Niedrigwasser sind niedrige Abflussmengen in den Fließgewässern gemeint. Die zur Stützung des Abflusses der Spree zur Verfügung stehenden Reserven in der Talsperre Spremberg und den sächsischen Speichern werden bereits genutzt.

Auch Ableitungen aus der Spree wurden bereits eingeschränkt. Dennoch haben maßgebliche Wasserstands- und Durchflusspegel der Spree in den letzten Tagen wichtige Schwellenwerte unterschritten (siehe: https://pegelportal.brandenburg.de/start.php ).

Weil mit steigenden Temperaturen auch die Entnahme von Bewässerungswasser aus den Fließgewässern steigt, soll die Einschränkung dabei helfen, die notwendige Mindestwasserführung zu gewährleisten, um negative Auswirkungen auf flussabwärts liegende Grundstücke sowie die aquatischen Ökosysteme zu verringern.

Eine Entspannung der Situation wird nicht erwartet. Es werden gleichbleibend hohe Temperaturen bei geringen Niederschlagsmengen vorhergesagt. Die Niedrigwasserphase wird also voraussichtlich anhalten. Die Beachtung der Vorgaben der Allgemeinverfügung kann deswegen einen wichtigen Beitrag leisten, von einem vollständigen Entnahmeverbot abzusehen.

In diesem Zusammenhang möchte die Untere Wasserbehörde alle Bürgerinnen und Bürger und alle Nutzerinnen und Nutzer in Cottbus auch in diesem Jahr zum sparsamen und sensiblen Umgang mit Trink-, Grund- und Oberflächenwasser aufrufen. Durch eine umsichtige Verwendung der Ressource Wasser kann jeder einen Beitrag zum Erhalt des Wasserhaushaltes leisten.

Bewährte Maßnahmen zum Wasser sparen sind u.a.:

  1. Es sollten im heimischen Garten oder auf dem Balkon nur wenig durstige, auskömmliche Bepflanzungen, vorzugsweise solche aus heimischen Sträuchern, Stauden und Bäumen gepflanzt werden. Diese helfen Wasser sparen und fördern heimische Insektenvorkommen.

  2. Die Anlage von großflächigen Intensiv-Rasenflächen (englischer Rasen) sollte vermieden werden, weil diese oft die Errichtung von privaten Brauchwasserbrunnen nach sich zieht und so die bereits in Mitleidenschaft gezogenen Grundwasservorräte beansprucht werden.

  3. Wo möglich, sollten Bodenwasser- und Grundwasservorräte durch Versickerung des auf befestigten Flächen oder Dachflächen anfallenden Niederschlagswassers aufgefüllt werden.

  4. Um die Wasserverluste durch Verdunstung so gering wie möglich zu halten, sollte die Bewässerung nach 21 Uhr oder in den frühen Morgenstunden erfolgen, wenn es am kühlsten und die Verdunstung, also der ungenutzte Verlust an Wasser, am geringsten ist.

  5. Eine Schicht aus Rindenmulch oder Häckselgut aus dem eigenen Garten oder klein gehäckseltem Rasenschnitt in Staudenbeeten oder unter Bäumen hält die Feuchtigkeit.

  6. Das Auffangen von Regenwasser kann für einen Vorrat in den wärmsten Monaten sorgen, um den Verbrauch von Trink-, Grund- und Oberflächenwasser weiter zu verringern. Außerdem dient das Vorhalten von Auffangbehältnissen der Überschwemmungsvorsorge bei Starkregenereignissen.

  7. Beim Gießen Ihrer Pflanzen sollte selten und kräftig gegossen werden, da dies den Boden nachhaltiger und tiefer wässert als häufiges und weniges Gießen. Letzteres führt außerdem zur Ausbildung wenigerer Wurzeln, was Trockenstress der Pflanzen noch befördert, da sie dadurch weniger Wurzelraum erschließen.

Weitere Informationen zum Thema Niedrigwasser, Niederschlagswasser etc. sind auf der Internetseite www.cottbus.de sowie der Unteren Wasserbehörde der Stadt Cottbus/Chóśebuz verfügbar.

Allgemeinverfügung ‧ PDF ‧ 1.23 MByte ‧ 21.07.2023