Cottbusverkehr

Der Aufsichtsrat der Cottbusverkehr GmbH hat sich in einer Sondersitzung am Mittwoch, 21.06.2023, ausführlich mit der Situation im Unternehmen nach der Durchsuchung von Büroräumen durch die Staatsanwaltschaft Cottbus befasst. Der Aufsichtsrat begrüßt die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft. Sie dienen in der umfassenden Aufklärung der gegen den Geschäftsführer erhobenen Vorwürfe und der damit zusammenhängenden Sachverhalte. Das Gremium stellt fest, dass es allein aufgrund der Durchsuchung noch keinen neuen Sachstand gibt. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung. Der Aufsichtsrat der Cottbusverkehr GmbH hat dem Geschäftsführer Ralf Thalmann in der Sondersitzung erneut das Vertrauen ausgesprochen. Die Entscheidung fiel mehrheitlich.

Die Entscheidung ist in Kenntnis zusätzlicher interner Unterlagen und Erläuterungen gefallen, auf die bereits bei der ersten Entscheidung im Dezember 2022 zurückgegriffen wurde. Der Aufsichtsrat wird die Ermittlungen weiter nach Kräften und umfassend unterstützen. Weitere Auskünfte können mit Blick auf Unternehmensinterna, rechtliche Vorschriften, Persönlichkeitsrechte und laufende Ermittlungen nicht gegeben werden.

Erklärung des Aufsichtsrates der Cottbusverkehr GmbH ‧ PDF ‧ 312.81 KByte ‧ 21.06.2023