Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Gulbener Straße/Lieberoser Straße in dem Bereich zwischen dem Abzweig der Werbener Straße von der Gulbener Straße und der Kreuzung Erich-Weinert-Straße/Lieberoser Straße
| Fachbereich | Grün- und Verkehrsflächen |
|---|---|
| Beschluss-Nr. | IV-011-16/05 |
| Inkrafttreten | 01.01.2000 |
| Veröffentlichung | 23.04.2005 im Amtsblatt 06/2005 |
| Außerkrafttreten | 01.12.2012 |
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeines
- § 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
- § 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
- § 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
- § 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
- § 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
- § 7 Kostenspaltung
- § 8 Ablösung
- § 9 Beitragssatz
- § 10 Beitragspflichtige
- § 11 Fälligkeit
- § 12 Härtefälle
- §13 In-Kraft-Treten
Dokumente
- Satzung (PDF / 35.66 KByte / 10.12.2010)