Aufgaben/Leistungen
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Infektionsschutz
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Grundlage bildet das Infektionsschutzgesetz. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
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Kommunalhygiene
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Einflussnahme auf gesundheitsfördernde Umweltbedingungen
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Krankenhaushygiene
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Krankenhaushygiene beinhaltet die Überwachung und fachliche Beratung medizinischer Einrichtungen in Fragen der Hygiene und Infektionsprävention
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Umwelthygiene / Umweltmedizinische Beratung
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Einflussnahme auf gesundheitsfördende Umweltbedingungen
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Hygieneüberwachung und Aktivitäten
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Kontrollen in KiTas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen
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Kontrollen in Bädern, Saunabädern, Sportstätten, Fitneßstudios, Kosmetikeinrichtungen und anderen Freizeiteinrichtungen.
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Überwachung von Trink- und Badewasser und Innenraumluft
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Kontrollen von Friedhöfen und des Bestattungswesens
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Überwachung der Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen
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Beurteilung von Bauplänen
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Mitwirkung an gesundheitlich bedeutsamen Planungen und Vorhaben
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Aufnahme von Meldungen über Infektionskrankheiten und Durchführung von Gegenmaßnahmen
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Zusammenarbeit mit und Kontrolle von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen
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Beratung von Bürgerinnen und Bürgern über hygienische und umweltmedizinische Fragen.