Machtabgabe von Akteuren aus Politik, Verwaltung und Gemeinwesen;
Verantwortungsübernahme durch Kinder und Jugendliche;
Erwerb von Entscheidungskompetenz
Um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Mitbestimmung zu gewährleisten, müssen Räume und Bereiche ausgebaut oder geschaffen werden, in denen Akteure aus Politik, Verwaltung und Gemeinwesen bereit sind, Macht an junge Menschen abzugeben. Auf dieser Basis werden die Kinder und Jugendlichen bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt und sind an Entscheidungsprozessen direkt beteiligt, das heißt die Entscheidungen werden gemeinsam und demokratisch mit den oben genannten Akteuren getroffen.
Den jungen Menschen kommt hier unter anderem eine beratende Funktion zu, die die Willensbildung zu Maßnahmen, Vorhaben und Planungen (mit)prägt. Dabei werden im Rahmen von Konsens- und Kompromissfindung auch die Unterschiede von kommunalrechtlichen und politischen und/oder gesellschaftlichen Entscheidungen deutlich und für die Kinder und Jugendlichen nachvollziehbar.
Beispiele bisher in Cottbus/Chóśebuz angewandter Formate sind
- Jugendverkehrsbeirat des „Cottbusverkehr“
- die Sprechstunde der Kinder- und Jugendbeauftragten,
- die Kinder- und Jugendkonferenzen,
- Jugendräume und Jugendinitiativen in ländlich geprägten Ortsteilen,
- das Jugendforum der Partnerschaft für Demokratie,
- die Kinderparlamente an fünf Grundschulen,
- die U18-Wahl und
- die Teenie- Disco