Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der
Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Ausnahmezulassung gem. §§ 11 Abs. 4, 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG; Veranstaltung im Freien/ Benutzung von Tongeräten, Schutz der Nachtruhe) und gem. § 10 Abs. 2 LImschG (verlängerte Öffnungszeiten Außengastronomie)
gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.