Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der
Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld als Familienkasse
gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Telefon 0355 612-0, E-Mail info@cottbus.de, Internet: www.cottbus.de
1.2 Funktional zuständige Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmten Stellen innerhalb der Behörde verarbeitet, die für die betroffenen Personen zuständige personalaktenführende Stellen sind:
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Verwaltungsmanagement
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355-612 2145
E-Mail: personalamt@cottbus.de
oder
Grün- und Parkanlagen der Stadt Cottbus
Dresdener Str. 34
03050 Cottbus
oder
Sportstättenbetrieb der Stadt Cottbus
Dresdener Str. 18
03050 Cottbus
1.3 Datenschutzbeauftragte*r
Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:
Die Daten werden zur Bearbeitung des Kindergeldantrages sowie der Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes verarbeitet.
Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet:
- §§ 31, 62 bis 78 Einkommenssteuergesetz (EStG), Regelungen der Abgabenordnung (AO), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Sozialgesetzbuch (SGB)
Der Zweck schließt die Zahlungsabwicklung zur Auszahlung des Kindergeldes mit ein.
Eine Weiterverarbeitung ist nach § 29c AO, bspw. sofern die Daten im Rahmen eines anderen Steuerverwaltungsverfahrens sachdienlich erscheinen, zulässig.
Die Familienkasse darf der Bezüge anweisenden Stelle Auskunft über Kindergeldzahlung maßgebende Sachverhalte erteilen (§ 68 (4) EStG) sowie auf Anfragen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) (§ 91 (1) S. 1 EStG).
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.
3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person. Sofern die betroffene Person keine hinreichenden Auskünfte macht, kann sich die Familienkasse an Dritte zur Erhebung weiterer Daten wenden (§ 93 (1) S. 3 AO).
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Nach § 93 (1) AO hat die betroffene Person alle zur Feststellung des Sachverhaltes erheblichen Tatsachen und Auskünfte vorzutragen. Die besonderen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG ergänzen und konkretisieren die allgemeinen Mitwirkungspflichten in Bezug auf den Familienleistungsausgleich.
Die Person, die Kindergeld beantragt oder bereits erhält, muss alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Kindergeldzahlung Erklärungen abgegeben wurden, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitteilen.
Kommt die zur Mitwirkung verpflichtete Person ihrer Pflicht nicht nach, hat die Familienkasse je nach Sachlage im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu Lasten des Kindergeldberechtigten nachteilige Schlüsse zu ziehen, die zur Aufhebung laufender Kindergeldfestsetzungen oder zur Ablehnung von Anträgen führt.
5 Datenübermittlungen
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person.
Die Daten werden an nachfolgende Dritte übermittelt:
-
Daten werden im Rahmen des IdNr-Kontrollverfahrens an die IdNr-Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern gemeldet, um zu verhindern, dass Kindergeld mehrfach festgesetzt wird.
- Daten werden an die Bezüge anweisenden Stellen im öffentlichen Dienst sowie an die Stelle zur Zahlbarmachung der Geldleistungen weitergeleitet.
6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
Es erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen.
7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Die Daten werden nach Ablauf einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht:
-
Kindergeldakten: 6 Jahre, ab Ablauf des Kalenderjahres, für das letztmalig Kindergeld festgesetzt wurde oder nachdem der letzte in der Akte befindliche Bescheid unanfechtbar geworden ist.
-
Rechtsbehelfsakten: bis zur Freigabe der Akten, zu denen sie sachlich gehören, mindestens jedoch 6 Jahre nach Unanfechtbarkeit des Rechtsbehelfsverfahrens
- Schriftgut in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren: 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen/eingestellt wurde, jedoch nicht bevor etwaige Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen sind; im Falle einer rechtskräftigen Ahndung (Bußgeldbescheid) nicht vor Erlöschen des festgesetzten Bußgeldes oder Kosten des Verfahrens.
- Schriftgut im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung nach den Vorschriften für Personalaktendaten und des Haushalts- und Kassenrechts.
8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Jede betroffene Person hat
a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
8.3 Datenübertragbarkeit
Erfolgt die Verarbeitung mithilfe eines automatisierten Verfahrens auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person, so kann sie die Bereitstellung ihrer Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bei der Stelle unter 1.2 verlangen
8.4 Widerrufsrecht
Sofern die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf der Einwilligung der betroffenen Person beruht, hat sie das Recht, diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die betroffene Person wird mit der Einwilligung über das Widerrufsrecht informiert.
8.5 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de
9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.