Dr. Normen Franzke

Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen notwendige Begleiter im Alltag, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Der Deutsche Bundestag hat auch deshalb im Jahr 2021 das Teilhabestärkungsgesetz beschlossen. Menschen, die von einem Assistenzhund begleitet werden, haben seitdem grundsätzlich das Recht, sich zu Veranstaltungen und Orten, die allgemein zugänglich sind, von einem Assistenzhund begleiten zu lassen.

Darüber hinaus soll die Akzeptanz von Assistenzhunden und das Vertrauen in die entsprechenden Kennzeichnungen gestärkt werden. Deshalb wurde der rechtliche Rahmen geschaffen, um die Ausbildung, Prüfung und Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinheitlichen.

Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Modellvorhaben zur Förderung von Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaften (M-A-G): https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Assistenzhunde/assistenzhunde.html

Quelle: BMAS