Aufgaben des Beteiligungsmanagements

Auf der Grundlage des § 98 BbgKVerf handelt das Beteiligungsmanagement im Auftrag des Gesellschafters Stadt Cottbus/Chóśebuz. Es ist Ansprechpartner und Berater für die Stadtverordnetenversammlung, die Unternehmen, den Gesellschaftervertreter der Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Aufsichtsratsmitglieder.

1Eingang des Car-Thiem-Klinikum
2Wasserturm der LWG GmbH
3Flamingolagune im Tierpark
1Eingang des Car-Thiem-Klinikum
2Wasserturm der LWG GmbH
3Flamingolagune im Tierpark
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus mbH; LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG; Thomas Kung

Dem Beteiligungsmanagement obliegt dabei u. a.

  • Konzeptionelle Entwicklung und Pflege der städtischen Standards im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, dies gilt insbesondere für die Beteiligungsrichtlinie einschließlich der Anlagen 1 –3

  • Beteiligungscontrolling im Rahmen der Beteiligungsrichtlinie

  • Erstellung des jährlichen Beteiligungsberichtes

  • Führung der Beteiligungsakte

  • Kontrolle und Einhaltung der Vorschriften des Teil 1, Kapitel 3, Abschnitt 3 der BbgKVerf