Sie wollen Ihr Fahrzeug zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen?

Dafür benötigen Sie eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen.
Diese Ausfuhrzulassung bekommen Sie höchstens für ein Jahr erteilt.

Hinweis: Wenn Sie ein Ausfuhrkennzeichen erhalten haben, sind Sie für dessen Gültigkeitszeitraum (mindestens einen Monat) steuerpflichtig. Haben Sie kein inländisches Bankkonto, erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsbehörde über das Verfahren zur Zahlung der Fahrzeugsteuer.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Die Zulassungsbehörden der Stadt Cottbus und der Landkreise Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz sind als Kooperationspartner berechtigt, Anträge zu Fahrzeug-Zulassungen, die in die örtliche Zuständigkeit der anderen Kooperationspartner fallen, entgegenzunehmen, zu bearbeiten und zu bescheiden.

WICHTIG: bei Zulassung von Fahrzeugen auf bereits vorab reservierte Kennzeichen ist die Vorlage der Reservierungs-PIN bzw. Reservierungs-Nummer zwingend erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Neuvergabe eines amtlichen Kennzeichens nach der Abmeldung eines Fahrzeuges am selben Tag aus technischen Gründen für die Landkreise SPN und OSL nicht möglich ist. Hierfür sprechen Sie bitte in der für Sie zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde vor

Sie möchten ein Fahrzeug ins Ausland verbringen.
Seit 1. Juli 2010 müssen für Fahrzeuge, die mit einem Ausfuhrkennzeichen (Zoll, Export) versehen werden, Steuern gezahlt werden (§13 KraftStG).
Danach darf eine Zulassung erst erfolgen, wenn nachgewiesen ist, dass den Vorschriften über die Kraftfahrzeugsteuer genügt ist.

Voraussetzungen

- Personalausweis oder (Reise)-Pass
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung (nach § 19 Abs.1 Nr.1 Fahrzeug- Zulassungs- Verordnung -FZV- in Verbindung mit dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)- bitte das als Download bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen

- bei Erledigung durch Dritte ist zusätzlich vorzulegen:
* Vollmacht
* Personaldokument des Fahrzeughalters

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühren nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 31,40

Hinweis: Für die Kennzeichenschilder fallen zusätzliche Kosten an.

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie das Fahrzeug vorführen.

War das Fahrzeug bisher zugelassen, entstempelt die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichen. Anschließend erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen für die Dauer der Haftpflichtversicherung, längstens für ein Jahr.

Tipp: Die Kennzeichenschilder erhalten Sie bei privaten Anbietern. Diese finden Sie meistens in der Nähe der Zulassungsbehörde.

Bearbeitungsdauer

Ergänzung Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

Formulare