An manchen Orten erhalten Sie eine Prämie in Form eines Begrüßungsgeldes, wenn Sie sich mit Erstwohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personaldokument
- Nachweise
- Studienbescheinigung, Registrier- bzw. Matrikelnummer, Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung
- für das aktuelle Wintersemester bzw.
- Ausbildungs- oder Schuljahr
- Studienbescheinigung, Registrier- bzw. Matrikelnummer, Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung
- zur Überweisung der finanziellen Zuwendung werden fogende Angaben zum Konto benötigt
- Kreditinstitut
- IBAN
- BIC
Voraussetzungen
- Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Bonus beantragt wird, in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.
Verfahrensablauf
- Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.
- Vorzugsweise senden Sie Ihre Unterlagen vollständig innerhalb des genannten Zeitraumes an stadtbuero-ewm@cottbus.de
- Mit dem Antrag sind die Studienbescheinigung für das aktuelle Wintersemester, der Ausbildungsvertrag oder eine Schulbescheinigung einzureichen.
- Die Entscheidung über die gestellten Anträge und die Überweisung der finanziellen Zuwendung erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres.
Fristen
- Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.