An manchen Orten erhalten Sie eine Prämie in Form eines Begrüßungsgeldes, wenn Sie sich mit Erstwohnsitz anmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument
  • Nachweise
    • Studienbescheinigung, Registrier- bzw.  Matrikelnummer, Ausbildungsvertrag, Schulbescheinigung
      • für das aktuelle Wintersemester bzw.
      • Ausbildungs- oder Schuljahr
  • zur Überweisung der finanziellen Zuwendung werden fogende Angaben zum Konto benötigt
    • Kreditinstitut
    • IBAN
    • BIC

Voraussetzungen

  • Anspruchsberechtigte müssen in mindestens zwei Gemeinden in Deutschland gemeldet sein und sich bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Bonus beantragt wird, in Cottbus mit Hauptwohnung angemeldet haben.

Verfahrensablauf

  • Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.
  • Vorzugsweise senden Sie Ihre Unterlagen vollständig innerhalb des genannten Zeitraumes an stadtbuero-ewm@cottbus.de
  • Mit dem Antrag sind die Studienbescheinigung für das aktuelle Wintersemester, der Ausbildungsvertrag oder eine Schulbescheinigung einzureichen.
  • Die Entscheidung über die gestellten Anträge und die Überweisung der finanziellen Zuwendung erfolgt bis zum 30.04. des Folgejahres.

Fristen

  • Anträge auf die genannte Leistung sind persönlich und jährlich im Zeitraum vom 01.10. bis zum 31.12. beim Fachbereich Bürgerservice / Stadtbüro zu stellen.