Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Rechtsgrundlage(n)

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Erforderliche Unterlagen

- Personaldokument des neuen Fahrzeughalters oder Kopie des Personaldokumentes mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung des Fahrzeuges... mit der FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original

Voraussetzungen

- das Fahrzeug war bisher weder in Deutschland noch im Ausland zugelassen

- Wurde vom Hersteller für das Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung
Teil II erstellt, ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch Vorführung
bei der Zulassungsbehörde Cottbus oder im Rahmen der Amtshilfe bei einer von ihr zu bestimmenden anderen Behörde oder einem amtlich anerkannten Sachverständigen zu identifizieren.
- vom Hersteller ist eine Bescheinigung erforderlich, dass für dieses Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II beantragt bzw. ausgestellt wurde.

-der Kraftfahrzeughalter erteilt eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer von einem eigenen Bankkonto
-der Kraftfahrzeughalter hat keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall.