Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder?

Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten.
Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennzeichen eine weitere flexible Fahrzeugnutzung.

Beispiele für mögliche Fahrzeugkombinationen:

  • zwei PKW
  • ein PKW und ein Wohnmobil
  • zwei Motorräder
  • zwei leichte Anhänger

Hinweis: Von den mit Wechselkennzeichen zugelassenen Fahrzeugen kann eines oder können beide auch Oldtimer mit H-Kennzeichen sein.

Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem sich nicht das vollständige Kennzeichenschild befindet, dürfen Sie nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgelände abstellen.

Tipp: Die eingeschränkte Nutzung sollten Versicherer bei den Prämien berücksichtigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsunternehmen.

Hinweis: Auf die Höhe der Fahrzeugsteuer wirkt sich das Wechselkennzeichen nicht aus.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) pro Fahrzeug
  • Bankverbindung (IBAN / bei ausländischen Konten auch BIC)
  • bitte das als Download bereitgestelltes Formular SEPA-Lastschriftmandat vollständig ausfüllen

Hinweis:
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich vorzulegen:

  • Vollmacht
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer vorzulegen
  • Personaldokument des Vollmachtgebers oder Kopie mit dem Vermerk: "nur zur Zulassung der Fahrzeuge ... mit den FIN ..." plus Datum und Unterschrift im Original

Voraussetzungen

  • 2 zulassungspflichtige Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Klasse M1) oder
  • 2 zulassungsfreie aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge derselben Fahrzeugklasse (Klasse L oder Klasse O1-bis 0,75t)
  • es muss der gleiche Fahrzeughalter sein
  • die Kennzeichen müssen die gleichen Abmessungen haben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Verfahrensablauf

Sie oder Ihre Vertretung müssen den Antrag auf Erteilung des Wechselkennzeichens bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Zuständig ist die Zulassungsbehörde des Bezirks, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben.

Wenn ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihre Fahrzeuge vorführen.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihren Fahrzeugen die Wechselkennzeichen zu und versieht die Kennzeichenschilder mit den Plaketten (Hauptuntersuchung und Stempelplakette).

Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie in der Regel während der Bearbeitung Ihres Antrags herstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind. Bei Wechselkennzeichen kann es vorkommen, dass diese vorbestellt werden müssen.

Die Zulassungsbehörde informiert automatisch Ihre Versicherung.

Bearbeitungsdauer

Ergänzung Land Brandenburg:

Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.

Formulare

Ergänzung Land Brandenburg:

Antrag kann im Zulassungsverfahren mündlich gestellt werden, im Onlineverfahren, soweit angeboten, schriftlich.

Persönliches Erscheinen oder Vertretung mit Vollmacht.