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Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz, die die erweiterte Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Schulgebäuden und Horten regelt, wird verlängert. Angesichts des allgemeinen Infektionsgeschehens gelten die Regeln weiter bis vorerst 18.12.2020. Das ist der letzte Schultag in diesem Jahr. Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist hier veröffentlicht und tritt damit am 21.11.2020 in Kraft.

Die erweiterte Maskenpflicht in Schulgebäuden und im Hort zeigt erste Wirkungen. Derzeit sind Schulen in unterschiedlichem Ausmaß von Corona-Infektionen und der daraus folgenden Quarantäne betroffen. Jedoch muss aktuell keine weitere Schule geschlossen werden. Quarantäne-Anordnungen gelten jeweils für einzelne positiv getestete Schülerinnen und Schüler oder Lehrpersonal sowie einzelne Klassen bzw. Lerngruppen. Aktuell sind ca. 485 Schülerinnen und Schüler in Quarantäne.