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Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in Cottbus/Chóśebuz bleibt unverändert – kumuliert sind 39 Fälle registriert. Als genesen eingestuft sind 31 Personen. Insgesamt stehen derzeit 41 Personen unter häuslicher Quarantäne. Im Carl-Thiem-Klinikum werden aktuell 3 Patienten wegen der Corona-Infektion stationär betreut, davon 1 Person auf der Intensivstation (alle Angaben: Stand 18.04.2020, 11:00 Uhr).

Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen zurückgeführt.

Kita-Notbetreuung: Verfügung wird aktualisiert

Die Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz, in der die Kita-Notbetreuung geregelt ist, ist per 17.04.2020 vorerst bis auf weiteres verlängert worden. Nachzulesen ist der Wortlaut auf www.cottbus.de. Sie wird voraussichtlich in der kommenden Woche aktualisiert, wenn die vom Land Brandenburg am Freitag angekündigten Veränderungen die notwendige Rechtsgrundlage erhalten haben. Die Veränderungen sollen laut Ankündigung am 27.04.2020 in Kraft treten. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wird dazu ebenfalls im Laufe der kommenden Woche ggf. notwendige Verfahrensänderungen, beispielsweise für die Anmeldung des Notbetreuungsanspruchs, veröffentlichen.

Infekt-Patienten sollen sich telefonisch beim Hausarzt melden

Der Veraltungsstab der Stadt Cottbus/Chóśebuz und die niedergelassenen Ärzte empfehlen Patienten mit klassischen Erkältungs-Symptomen dringend, sich weiterhin vorerst telefonisch bei ihrem Hausarzt zu melden. Hintergrund ist, dass es ab kommenden Montag, 20.04.2020, nicht mehr möglich ist, eine Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Hausarzt telefonisch zu erlangen.

Das heißt, Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege müssen für eine Krankschreibung nunmehr wieder die Praxen aufsuchen. Dort wird jedoch die Trennung zwischen Covid 19-Verdachtsfällen und „normalen“ Erkältungskrankheiten kaum möglich sein. Dass die bisherige Verfahrensweise außer Kraft gesetzt wird, ist aus Sicht des Verwaltungsstabes und der Koordinatorin der ambulanten Ärzteschaft, Dr. Liv Fünfgeld „hochgradig ärgerlich“, da es die Bemühungen um eine Eindämmung von Kontakten gerade bei erkrankten Personen weitgehend konterkariert.