Update vom 27.06.2019

Neue Servicestelle zu Kita-Fragen

Am 29.03.2019 wurde durch die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg die mündliche Urteilsverkündung zur Unwirksamkeit der Gebührentabelle für die kommunalen Horte der Gebührensatzung der kommunalen Kindertagesstätten und der Kindertagespflege – Stadtverordnetenbeschluss vom 25.05.2016 – bekanntgegeben. Bisher liegt der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz dazu keine Urteilsbegründung vor. Erst mit Vorliegen des schriftlichen Urteils kann über die weitere Vorgehensweise des Verwaltungshandelns abgestimmt und entschieden werden.

Zur Klärung von Fragen hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz eine Servicestelle eingerichtet, an die sich Eltern wenden können. Diese ist unter der Telefonnummer 0355 612-3500 und der E-Mail-Adresse ServicestelleKita@cottbus.de zu erreichen.

Die Telefonnummer ist mit folgenden Sprechzeiten verfügbar:

  • Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 – 18:00 Uhr