Der Cottbuser Oberbürgermeister Holger Kelch wird den Innenminister des Landes Brandenburg, Karl-Heinz Schröter, und den Präsidenten des Verfassungsschutzes, Frank Nürnberger, nach Cottbus/Chóśebuz einladen. Hintergrund sind Medienveröffentlichungen und Äußerungen von Mitarbeitern des Verfassungsschutzes zu sich etablierenden rechtsextremen Netzwerken in Südbrandenburg und in Cottbus/Chóśebuz.

Oberbürgermeister Holger Kelch: „Es ist in den zurückliegenden Tagen wieder viel über Cottbus geredet worden, jedoch nicht mit uns Cottbusern." Wenn der Verfassungsschutz neue Erkenntnisse habe und von einem „toxischen Gebilde" spreche, dann erwartet Kelch, dass darüber direkt mit den Verantwortlichen in der Stadt gesprochen wird. Kelch: „Zudem möchte ich bei einem solchen Treffen erfahren, wie der Verfassungsschutz und die Polizei als die zuständigen Behörden mit diesen Sachverhalten und etwaigen Straftaten umgehen. Es reicht nicht, diese Sachverhalte, soweit die Medienrecherchen stimmen, nur zu konstatieren."

Kelch hatte am vergangenen Mittwoch in seiner Rede vor der Stadtverordnetenversammlung erneut deutlich gemacht, das Cottbus am 15. Februar erinnern wird „an jenen Bombenangriff der Alliierten, der Teile unserer Stadt in Schutt und Asche legte und Hunderte Todesopfer forderte. Wir gedenken dieser Opfer, und wir erinnern an die Verantwortung, die aus dem von Deutschland entfesselten Weltkrieg auch für uns Heutige nach wie vor entspringt. Wir sind nicht unmittelbar verantwortlich für die Verbrechen der Nationalsozialisten, aber wir tragen Verantwortung dafür, dass die Erinnerung nicht verfälscht wird und dass sich so etwas nie wieder wiederholen kann. Diese Mahnung ist angesichts des aufkommenden Antisemitismus auch in Deutschland wichtiger denn je. Deshalb dürfen wir weder nachlassen im Kampf gegen Hass, Ausgrenzung und Intoleranz noch dürfen wir weggucken. Wir brauchen dazu gemeinsam Mut und Haltung. Politischer Extremismus, Hass und Fremdenfeindlichkeit dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Das erfordert aber auch, die Grundrechte, die Demokratie sowie Recht und Gesetz zu wahren und zu schützen."