Die Stadt Cottbus ist wie alle anderen Kommunen im Land Brandenburg nach §1 Landesaufnahmegesetz verpflichtet, Flüchtlinge aufzunehmen. Der Verteilungsverordnung entsprechend, beträgt die Quote für Cottbus 3,7 Prozent der Gesamtaufnahme des Landes. Dank der guten Zusammenarbeit zwischen dem beauftragten Träger der Gemeinschaftsunterkunft (Malteser Werke gGmbH), Sozialamt, GWC und eG Wohnen sowie weiteren Partnern konnte die Aufnahme, Betreuung und Integration der Flüchtlinge erfolgreich gestaltet werden. Kaum aufgefallen ist im Cottbuser Stadtbild, dass sich sowohl die Aufnahmekapazität als auch die Anzahl der Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den letzten vier Jahren etwa verdreifacht haben:
Aufnahmekapazität im Jahr 2011: 80 Personen, Prognose für 2014: 241;
Anzahl der Leistungsbezieher im Jahr 2011: 139 Personen, Prognose für 2014: 376

Mit Stichtag vom 1. Oktober 2014 lebten 195 Personen aus 20 Nationen in der Gemeinschaftsunterkunft. Den größten Anteil stellen dabei Syrer (37), Russen (Tschetschenen: 33), Serben (24) und Afghanen (20). Für 2015 ist mit einem weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen zu rechnen:
Aufnahmesoll: 2013 = 115 Personen, 2014 = 276 Personen, 2015 = 420(?)

Wie bereiten wir uns darauf vor?
Die Aufnahmekapazität wird schrittweise erweitert (Anfang 2014: 160 Plätze, jetzt: 227 Plätze, Ende 2014: 241 Plätze). Für das kommende Jahr ist die Erweiterung der Kapazität zunächst auf 320 Plätze in Abhängigkeit von der Entwicklung der Landeszuweisungen vorgesehen.
GWC und eG Wohnen unterstützen kontinuierlich mit der Bereitstellung dezentraler Wohnungen, vor allem für Flüchtlingsfamilien mit Kindern.

Gibt es Probleme mit dem Wachschutz?
Die Problemlagen in anderen Bundesländern sind in Cottbus nicht festzustellen. Der oben genannte Träger ist für die gesamte Verwaltung der Gemeinschaftsunterkunft, einschließlich Betreuung und Begleitung der Flüchtlinge, verantwortlich. Der Wachschutz hat tatsächlich nur die Sicherheit des Gebäudes außerhalb der Dienstzeiten des Trägers zu gewährleisten; eine Zuständigkeit für die Flüchtlinge besteht nicht. Damit erklärt sich auch die geringe Anzahl der Wachpersonen (der zweite Wachmann ist vor wenigen Tagen eingestellt worden). Eine Einstellung ist nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses möglich.