Am 02.06.2014 tritt die neue Bewohnerparkzone 3 in Kraft. Sie umfasst das Wohnquartier im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße zwischen Straße der Jugend und Bahnhofstraße, einschließlich der Schwanstraße, der Rossstraße, der Tiegelgasse sowie der Taubenstraße zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Bürgerstraße.

Gleichzeitig wird in diesem Quartier die Verkehrsorganisation geändert. Die Bewohnerparkzone 3 wird zusätzlich zur „Zone 30" auch als „Zone eingeschränktes Haltverbot" ausgewiesen. Das Parken ist damit ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. „Mit der Einrichtung der Bewohnerparkzone 3 reagieren wir auf Hinweise von Anwohnern, die regelmäßig keinen Parkplatz in ihrem Wohnquartier gefunden haben", so Manuel Helbig, Leiter der Straßenverkehrsbehörde Cottbus.

Bewohner der entsprechenden Bereiche haben die Möglichkeit, ab sofort einen Bewohnerparkausweis zu erwerben. Dies ist im Stadtbüro City in der Karl-Marx-Straße 67 und bei der Straßenverkehrsbehörde in der Karl-Marx-Straße 69 möglich. Der Parkausweis kostet für sechs Monate 15,35 Euro, für ein Jahr 30,70 sowie für zwei Jahre 55,00 Euro und berechtigt zum Parken in der Bewohnerparkzone 3.

Für Fragen zur neuen Bewohnerparkzone stehen die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde gern zu den Sprechzeiten am Dienstag von 13 bis 17 Uhr und am Donnerstag von 9 bis 12 sowie von 13 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0355 612 4731 zur Verfügung. Anfragen können auch per Mail an strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de gerichtet werden.