Für die Grundstückseigentümer in ca. 80 Erschließungsgebieten gab es bis 2013 Kanalanschlussbeitragsbescheide. Gegen diese Bescheide wurden Widersprüche eingelegt.

Bei den betreffenden Gebieten beziehen sich die Widersprüche auf die Tatsache, dass die Grundstückseigentümer ihre Objekte schon erschlossen vom Erschließungsträger gekauft haben. Diese Widersprüche werden in der Verwaltung mit höchster Priorität geprüft. Möglicherweise können die von den Erschließungsträgern eingebrachten Schmutzwasseranlagen mit den Kanalanschlussbeiträgen verrechnet werden.

Für fünf Erschließungsgebiete liegen ca. 200 Widerspruchsbescheide unterschriftsreif vor. Bei diesen Gebieten werden die Verrechnungen so erfolgen, dass eine Zahllast zu den Kanalanschlussbeiträgen nicht mehr besteht. Die Bescheide dazu werden im Juni verschickt.