Nach dem Junihochwasser 2013 besteht die Aufgabe, die entstandenen Schäden zu erfassen, um schnell eine der möglichen Fluthilfen zu beantragen.

Vom Land Brandenburg wurde eine Hochwasser-Soforthilfe Richtlinie erlassen. Diese Richtlinie beinhaltet eine sofortige unbürokratische Hilfe für durch das Hochwasser geschädigte Einwohner und Unternehmen. Als Soforthilfe werden einmalig pro Erwachsener Person 400 Euro und zusätzlich 250 Euro für jedes minderjährige Kind gezahlt, pro Haushalt höchstens 2.000 Euro. Unternehmen können bis 5.000 Euro Soforthilfe erhalten. Ziel muss es sein, alles dafür zu tun, dass die Betriebe ihre reguläre Arbeit bald wieder aufnehmen können. Pro Schadensfall können jedoch höchstens 100.000 Euro ausgezahlt werden.

Die Bundesregierung wird aufgrund der durch die aktuelle Flutkatastrophe verursachten Schäden Hilfen aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union beantragen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Hilfen aus dem EU-Solidaritätsfonds ist, dass die Anträge der betroffenen Mitgliedstaaten innerhalb von zehn Wochen nach Auftreten der ersten Schäden gestellt werden.

Zur Vorbereitung des Antrages an die EU-Kommission ist es erforderlich, dass alle Schäden kurzfristig beziffert werden und an die Landesregierung bis zum 02.07.2013 gemeldet werden. Angesichts der nur geringen verfügbaren Zeitspanne zur Erarbeitung ist es erforderlich, dass die betroffenen Einwohner und Unternehmer von Cottbus ihre Schadensmeldung umgehend an die Stadtverwaltung übermitteln.

Für die Koordination der Ermittlung der Schäden sowie auch als Ansprechpartner für die aufgelegten Hilfsprogramme steht Andreas Noack vom städtischen Fachbereich Umwelt und Natur unter der Telefonnummer 0355/612-2764 zur Verfügung. Für den Fall der Schädigung von landwirtschaftlichen Unternehmen und deren Nutzflächen wird um Meldung an den Landkreis Spree-Neiße, Fachbereich Veterinär, Landwirtschaft und Lebensmittelüberwachung, Telefon 03562/986-18301, Dr. Dietmar Vogt, gebeten.