Die Stadt Cottbus muss, wie jeder andere Streupflichtige auch, nach dem Winter das Streugut von der Straße räumen. Dabei handelt es sich um eine Nebenpflicht zur Streupflicht. Die Streustoffe sind so lange auf der Straße zu belassen, bis nicht mehr mit Straßenglätte zu rechnen ist, denn bei erneuter Glätte kann auf der Straße liegendes Streugut wiederum seinen Zweck erfüllen.

Durch die Stadtverwaltung wurde die Streugutbeseitigung am 5. März in Auftrag gegeben, nachdem mit starken Frösten und Schneefall nicht mehr zu rechnen ist. Zum Einsatz kommen zwei Fahrbahnkehrmaschinen, zwei bis drei Kleinkehrmaschinen für Geh- und Radwege sowie Arbeitskräfte für die manuelle Reinigung.

Mit der Fahrbahnreinigung wird im Zentrum und in der Spremberger Vorstadt begonnen, mit der Streugutbeseitigung auf den Geh- und Radwegen im Zentrum und in Ströbitz. In den Fußgängerzonen Stadtpromenade, Spremberger Straße und Zuschka wurde die Reinigung schon in Angriff genommen; diese wird u. a. in der Muskauer Straße, auf dem Bahnhofsvorplatz und auf dem Schlosskirchplatz weitergeführt.

Die Beseitigung des von Dezember bis Februar ausgebrachten Streugutes stellt einen besonderen Arbeitsaufwand dar und kann deshalb nicht innerhalb von wenigen Tagen erfolgen.