Für das Volksbegehren „Hochschulen erhalten" wurde durch den Landesabstimmungsleiter der sechsmonatige Eintragungszeitraum vom 10.04. bis zum 09.10.2013 festgesetzt.

Eintragungsberechtigt sind:

  • Deutsche, die vor dem 10.10.1997 geboren sind, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg leben bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, und nicht nach § 7 Brandenburgisches Landeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Das trifft in Cottbus auf ca. 85.500 Einwohner zu.

Wie kann die Eintragung erfolgen?

Neben dem persönlichen Eintrag in die Eintragungslisten besteht durch die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes im vergangenen Jahr auch die Möglichkeit eines brieflichen Eintrags.

Analog der Briefwahl können eintragungsberechtigte Personen Unterlagen zur brieflichen Eintragung beim Fachbereich Bürgerservice beantragen.

Aus dem Ergebnis der voran gegangenen Volksinitiative rechnet der Fachbereich Bürgerservice mit sehr vielen Eintragungen.

Maßnahmeplan:

Weil es um den Erhalt der beiden Cottbuser Hochschulen in der bisherigen Form geht, wird der landesweite Schwerpunkt - d. h. das höchste Interesse zur Unterstützung des Volksbegehrens - in Cottbus erwartet.

Aus diesem Grund ist eine andere Vorbereitung und organisatorische Absicherung erforderlich, als es für bisher im Land durchgeführte Volksbegehren erforderlich gewesen ist.

Die Zentrale zur Steuerung aller Maßnahmen bzw. Aktivitäten wird durch den Fachbereich Bürgerservice im Verwaltungsgebäude „Gewerbeweg 3" (Kfz-Zulassungsstelle) eingerichtet.

Dazu werden parallel weitere Eintragungsmöglichkeiten bzw. Anlaufstellen zur Beantragung von Unterlagen zur brieflichen Eintragung angeboten.

Konkret ist Folgendes geplant:

  • Auf der Startseite von www.cottbus.de wird die Möglichkeit einer zeitunabhängigen Online-Beantragung der Unterlagen zur brieflichen Eintragung eingerichtet.
  • Parallel kann der Eintragungsraum im Gewerbeweg 3 zu folgenden Zeiten für die persönliche Eintragung genutzt werden:
    Dienstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
    Donnerstag: 09:00 bis 18.00 Uhr (außer am 03.10.2013)

Zusätzlich werden durch die Stadt Cottbus weitere Möglichkeiten zur Eintragung in die Eintragungslisten angeboten:

  • Foyers der beiden Rathäuser Neumarkt 5 bzw. Karl-Marx-Straße 67:
    Dienstag und Donnerstag: 09:00 bis 18:00 Uhr (außer am 03.10.2013) 

Außerhalb dieser Tage bzw. Zeiten besteht die Möglichkeit, über einen bereit gestellten Antrag, Unterlagen zur brieflichen Eintragung zu beantragen.

Darüber hinaus besteht vorerst für den Zeitraum vom 15.04. bis 30.06.2013 die Möglichkeit, montags (außer am 20.05.2013) in der Zeit von 09:00 bis 13:00 Uhr in der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU), ehemaliger Copy-Point, Friedlieb-Runge-Straße 1 (Mensa), ebenfalls die Eintragung in die Eintragungslisten vorzunehmen.

Sollten sich die genannten Möglichkeiten zur Beteiligung am Volksbegehren als nicht ausreichend erweisen, wird durch die Stadt Cottbus weiteres zusätzliches Personal eingesetzt, um die vorhandenen Angebote zur Eintragung in die Eintragungslisten zu erweitern.

gez. Lothar Nicht
Beigeordneter