Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg hat mit Wirkung vom 01.08.2012 die Richtlinie zur Förderung der Integrationsbegleitung von Langzeitarbeitslosen in Kraft gesetzt. Diese verfolgt das Ziel, Langzeitarbeitslose nachhaltig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu integrieren.

Zur Lösung dieser Aufgabe finanziert das Ministerium für die Stadt Cottbus über einen Zeitraum von zwei Jahren zu 100 % zwei sogenannte Integrationsbegleiter (Personal- und Sachkosten). Ein dementsprechender Antrag kann bei der LASA Brandenburg GmbH gestellt werden. Die Maßnahmen können am 01.12.2012 und am 01.04.2013 beginnen.

Jeder Integrationsbegleiter betreut mindestens 90 Langzeitarbeitslose, welche das 25. Lebensjahr vollendet haben müssen. Er soll die Arbeitslosen zielgerichtet und individuell unterstützen, passgenau in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermitteln und nach der Arbeitsaufnahme bis zu sechs Monate betreuen.

Träger der Maßnahme können die Stadt Cottbus selbst bzw. juristische Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften (Bildungsträger, Verbände o. ä.) sein. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jobcenter, beispielsweise bei der Auswahl der zu fördernden Langzeitarbeitslosen.

Die Stadt Cottbus wird diese Förderung nicht in eigener Zuständigkeit umsetzen und ruft die entsprechenden Träger deshalb auf, den Antrag für die Maßnahme bei der LASA Brandenburg GmbH zu stellen. Die Stadtverwaltung wird den Trägern die Absichtzur Zusammenarbeit bestätigen.