Keine erweiterte Haftung der Sparkassen für die Landesbanken schaffen!

Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände sehen angesichts der morgigen Beschlussfassung des Bundestages zur Finanzmarktstabilisierung die große Gefahr, dass auf dem Weg über die Bad Banks für Landesbanken eine neue, nicht zu rechtfertigende Haftung der Sparkassen für die Landesbanken geschaffen wird.

Die Kommunen unterstützen das Anliegen der Großen Koalition, über Auslagerungsmöglichkeiten für toxische Wertpapiere und strategisch nicht benötigte Geschäftsbereiche Eigenkapitalentlastungen für Banken zu ermöglichen. Sie begrüßen auch die Absicht der Koalitionsfraktionen, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Haftung von Sparkassen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung in solchen Fällen abzumildern, in denen Landesbanken derartige Auslagerungsmöglichkeiten nutzen wollen. Dies stellt eine deutliche Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Plänen dar.

Für sachlich nicht gerechtfertigt halten die Präsidenten des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes allerdings die Absicht des Gesetzgebers, im Falle von Auslagerungen den Sparkassen eine neue und zusätzliche Haftung für Landesbanken aufzuerlegen. Es sei sachfremd, dass der Gesetzgeber auf die Gewährträgerhaftung der Sparkassen abstelle; tue er dies aber dennoch, dürfe eine nachrangige Haftung der Sparkassen für die ausgelagerten Teile von Landesbanken allenfalls im Umfang der Gewährträgerhaftung für diese ausgelagerten Teile festgeschrieben werden. Der jetzige Vorschlag stelle eine unangemessene Benachteiligung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen gegenüber Aktionären privater Kreditinstitute dar.

Die Präsidenten Oberbürgermeisterin Petra Roth (Deutscher Städtetag), Landrat Hans Jörg Duppré (Deutscher Landkreistag) und Oberbürgermeister Christian Schramm (Deutscher Städte- und Gemeindebund) erklärten: „Die Sparkassen haben sich in der Finanzkrise als besonders leistungsfähig und stabil gezeigt. Mit dem Gesetzentwurf wird den Sparkassen nun eine Haftungsverpflichtung auferlegt, die bisher so nicht besteht. Der Finanzmarkt kann nicht dadurch stabilisiert werden, dass man diejenigen schwächt, die sich selbst helfen können und Stabilitätsfaktor sind.“ Sie machten weiter deutlich: „Die Sparkassen stehen zu den eingegangenen Verpflichtungen bei Landesbanken. Man überfordert sie aber, wenn sie in der Haftung jetzt noch darüber hinaus gehen sollen. Ein solcher Schritt könnte die Möglichkeiten der Sparkassen zur Kreditversorgung von Wirtschaft und Bürgern erheblich einschränken.“

Zum Hintergrund:

Der derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindliche Entwurf sieht zwei Möglichkeiten der Bilanzbereinigung für die von der Finanzmarktkrise betroffenen Banken vor: Abwertungsbedrohte strukturierte Wertpapiere können in eine von der auslagernden Bank gegründete Zweckgesellschaft überführt werden (Zweckgesellschafts- oder SPV-Lösung). Darüber hinaus erhalten Banken mit dem Konsolidierungsbankenmodell die Möglichkeit, Risikopositionen und nichtstrategische Geschäftsbereiche in eine Abwicklungsanstalt beim SoFFin einzuliefern.

Bei der Zweckgesellschaftslösung muss die auslagernde Bank die Differenz zwischen dem Wert der Einbringung und dem Fundamentalwert in 20 gleichen Jahresraten an die Zweckgesellschaft erstatten. Im Konsolidierungsbankenmodell gilt entsprechendes, sofern das einliefernde Institut eine börsennotierte Bank mit breitem Eigentümerkreis ist. Sofern es sich um eine Landesbank handelt, sollen darüber hinaus deren Eigentümer, in der Regel Länder und Sparkassen, eine zusätzliche Haftungserklärung abgeben.