Am 15. Dezember 2008 haben die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus und ver.di einen „Anwendungstarifvertrag zur Übernahme des TV-L und TVÜ-L für die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus“ unterzeichnet. Weiterhin unterzeichnet wurde der „Tarifvertrag zur Theaterbetriebszulage (TBZ) für Beschäftigte der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus nach § 45 TV-L“.

Bereits am 30. September 2008 konnte der Tarifvertrag über die Einmalzahlung für das Jahr 2008 für die Brandenburgische Kulturstiftung Cottbus in Höhe von 900 Euro für jeden Beschäftigten vereinbart werden.

Die Vorsitzende des Stiftungsrates der Brandenburgischen Kulturstiftung Cottbus, Ministerin Prof. Dr. Johanna Wanka: „Ich freue mich, dass die Beschäftigten nunmehr zügig finanzielle Verbesserungen erhalten.“

Ver.di-Verhandlungsführer Wolfgang Paul: „Dieser Tarifabschluss, der den seit vier Jahren bestehenden tariflosen Zustand beendet, sichert unseren Mitgliedern kollektive Rechtsansprüche und darüber hinaus eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2012.“

Der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates, Oberbürgermeister Frank Szymanski: „Die Vereinbarung stellt ein sehr tragfähiges Gesamtergebnis dar. Insbesondere ist die Einmalzahlung von 900 Euro hervorzuheben.“

Der Vertrag wird eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2012 haben und am 1. April 2009 in Kraft treten. Betriebsbedingte Kündigungen für Beschäftigte nach dem TV-L sind in diesem Zeitraum ausgeschlossen.

Folgende Gehaltssteigerungen wurden vereinbart:

  • zum 1. April 2009 um 1,0 Prozent
  • zum 1. April 2010 um 1,1 Prozent
  • zum 1. April 2011 um 1,3 Prozent.

Die Stiftung verhandelt zurzeit über den Deutschen Bühnenverein mit den Künstlergewerkschaften, um die ausgehandelten Ergebnisse auf die künstlerischen Bereiche schnellstmöglich zu übertragen.