Im August 2006 trat die Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer erstmals in Deutschland im Raum Aachen auf. Diese Viruserkrankung breitete sich seitdem von West nach Ost aus. Erkrankte Tiere zeigen Fieber, Blutfülle der Schleimhäute, Ödeme besonders im Kopfbereich, vermehrtes Speicheln, z. T. Lahmheiten. Auch plötzliche Todesfälle treten hin und wieder bei Wiederkäuern auf.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche.
Große Anstrengungen wurden im letzten Jahr unternommen, einen Impfstoff gegen diese Krankheit zu entwickeln.
Seit dem 25. April 2008 schreibt die EG-Blauzungenbekämpfung – Durchführungsverordnung die Pflicht zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen für die Tierhalter vor. Empfängliche Tiere in Gatterwildgehegen (Damwild, Rotwild) und Zoos können ebenfalls geimpft werden. Die Durchführung dieser Pflichtimpfung organisiert für die Stadt Cottbus der Fachbereich Veterinär – und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft in der Stadtverwaltung (Tel.: 612 3910).Voraussichtlich erfolgt diese Impfung in den Monaten Juni und Juli.

Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf dieser Pflichtimpfung ist die Meldung der Bestände der Rinder, Schafe, Ziegen und der Wildwiederkäuer in Gatterhaltungen an den Fachbereich Veterinär und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft und an die Tierseuchenkasse Brandenburg, sofern dies noch nicht erfolgt ist bzw. sofern die Tierzahlen sich verändert haben.
Kommen Sie als Tierhalter umgehend Ihrer Meldepflicht nach.
Die Kosten für den Impfstoff werden für dieses Jahr von der Tierseuchenkasse übernommen. Die Kosten für die Durchführung der Impfung zahlt zunächst der Tierhalter dem beauftragten Tierarzt, erhält dieses Geld aber auf Antrag von der Tierseuchenkasse zurück.
Die Tierärzte für die Durchführung der Impfung werden vom Fachbereich Veterinär – und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft für diese Aufgabe amtlich beauftragt und setzen sich mit den Tierhaltern in Verbindung. Die Tierhalte sind verpflichtet, die Tiere so vorzustellen, dass eine reibungslose Impfung erfolgen kann.
Die Kosten für die Impfung, welche die Tierhalter zunächst verauslagen müssen, belaufen sich auf eine Bestandsgebühr (inklusive Wegegeld) von 19,-€ und eine Impfgebühr/ Tier in Abhängigkeit von der Tierart und Bestandsgröße von 0,75€ - 1,40€/ Tier.

Dr. Ingrid Schütze
Amtstierärztin