Nachdem in einem Rinderbestand in Sachsen Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer bei einem Tier amtlich festgestellt wurde, gelten entsprechend der 19. Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit vom 28.09.2007 ab dem 29.09.2007 Festlegungen zur Sperr- und Beobachtungsgebieten, die auch weite Teile Südbrandenburgs einbeziehen.
Damit liegt auch das gesamte Gebiet der Stadt Cottbus im 150-km-Beobachtungsgebiet.

Für Wiederkäuer in Beobachtungsgebieten gelten für das Verbringen von Tieren Restriktionen. Unter folgenden Bedingungen können Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen usw.) aus dem Beobachtungsgebiet in freie Gebiete verbracht werden:

Zucht- und Nutztiere unter 30 Tage alt

  • Anmeldung des geplanten Transportes im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft Cottbus
  • Insektizidbehandlung 7 Tage vorher
  • Schriftliche Erklärung des Tierhalters, dass das Tier am Tag des Verbringens keine klinischen Anzeichen für Blauzungenkrankheit aufweist

Zucht- und Nutztiere über 30 Tage alt

  • Insektizidbehandlung und frühestens 28 Tage später serologische Untersuchung (Antikörper) mit negativem Ergebnis oder
  • Insektizidbehandlung und frühestens 14 Tage später virologische Untersuchung (Antigen) mit negativem Ergebnis
  • Dokumentation über die Behandlung ist mitzuführen

Schlachttiere

  • Anmeldung des geplanten Schlachttiertransportes im Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft Cottbus
  • Schriftliche Erklärung des Tierhalters, dass das Tier am Tag des Verbringens keine klinischen Anzeichen für Blauzungenkrankheit aufweist
  • Verplombung des Fahrzeuges an letzter Aufladestelle im Beobachtungsgebiet durch den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Landwirtschaft Cottbus

Der Handel von Zucht-, Nutz- und Schlachttieren innerhalb des Beobachtungsgebietes ist ohne Einschränkungen möglich. Für Ausstellungen gelten die Bedingungen der Aussteller.

Was ist Blauzungenkrankheit?

Diese Erkrankung der Wiederkäuer (z.B. Rinder, Schafe, Ziegen) wird durch ein Virus verursacht, welches nicht direkt von Tier zu Tier übertragen wird, sondern über blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides.
Sie trat im Sommer 2006 erstmals in Deutschland (Raum Aachen) auf und breitet sich seit dieser Zeit in alle Richtungen aus.

Menschen sind durch den Erreger der Blauzungenkrankheit nicht gefährdet.

Bei erkrankten Schafen und Rindern zeigen sich folgende Symptome:

  • Fieber, zum Teil mit Störungen des Allgemeinbefindens
  • Bindehautentzündungen
  • Entzündung der Maul- und Nasenschleimhaut sowie Läsionen im Nasen- und Maulbereich
  • Zum Teil Ödeme und Gesichtsschwellungen
  • Verstärkter Tränenfluss
  • Entzündungen des Kronsaumes mit Lahmheiten.

Die Blauzungenkrankheit ist anzeigepflichtig.

Dr. I. Schütze