Johanna Galle

Klare Regelungen für die Nutzung von E-Rollern – weniger Mahd auf Flächen – kürzere Auftritte von Straßenmusikern: Das sind drei wesentliche und wichtige Änderungen der Stadtordnung, die den Stadtverordneten im Monat Mai zur Beratung vorliegen. Einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Ende des Monats vorausgesetzt, könnte die überarbeitete Stadtordnung per Juni in Kraft treten.

Die derzeitige Stadtordnung datiert aus dem Jahr 2014 und soll den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden.

Im Rahmen einer umfangreichen Beteiligung von insgesamt 35 Institutionen und Organisationen, darunter auch Bürgervereine und Ortsbeiräte, wurde der nun vorliegende Entwurf durch den Fachbereich Ordnung und Sicherheit der Stadtverwaltung erarbeitet.

Thomas Bergner, Dezernent für Ordnung, Sicherheit, Umwelt und Bürgerservice: „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, wo es Anpassungsbedarf gibt. Das haben wir in der neuen Verordnung aufgenommen und vorhandene Regelungen präzisiert, um Gefahren zu verhindern, aber auch Doppelregelungen und Unklarheiten zu vermeiden.“

Dabei galt es, den „Bußgeldkatalog“ an die zunehmenden Sicherheits- und Sauberkeitsbedürfnisse der Bevölkerung anzupassen. So wurden einige Tatbestände konkretisiert, veraltete und überholte Tatbestände wurden entfernt und die Verhaltenspflichten überarbeitet. Je nach Intensität und Gefährdung können unterschiedlich hohe Bußgelder verhängt werden.

So sieht die neue Stadtordnung vor, dass Brachflächen nicht mehr zwingend einer Flächenmahd zu unterziehen sind. Je nach Zustand der Flächen soll es möglich sein, den offenen Grünlandcharakter zu erhalten. Manuel Helbig, Fachbereichsleiter für Ordnung und Sicherheit: „Mit der Veränderung dieser Regelung passen wir uns den sich verändernden umweltschutzbezogenen Zielstellungen an. Eine grundsätzliche Pflege und Sauberhaltung der jeweiligen Fläche wird natürlich auch weiterhin vorgegeben.“

Um Lärmbelästigung im öffentlichen Raum zu reduzieren, wurden die Regelungen von Darbietungen von Straßenmusik verändert und auf 30 Minuten an einem Standort verkürzt. Die Benutzung von Verstärkeranlagen ohne Genehmigung ist hierbei grundsätzlich nicht zulässig. Es wird damit klargestellt, dass beim Betreiben bzw. Spielen solcher Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen oder auf offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeugen niemand unzumutbar belästigt werden darf.

Erstmals finden sich konkrete Regelungen zur Benutzung von E-Rollern in der neuen Stadtordnung wieder. Demnach soll klar geregelt werden, dass die Benutzung von E-Rollern in Parkanlagen nicht gestattet ist.

Hinsichtlich der derzeit in der Stadt Cottbus/Chóśebuz 42 vorhandenen Katzenfutterstellen ist die Stadtordnung im Entwurf dahingehend angepasst, dass das Füttern von herrenlosen Tieren nicht mehr grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz kommt damit dem Wunsch nach Legitimation der ehrenamtlichen Katzen-Futterplatzbetreuer nach.