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Cottbuserinnen und Cottbuser, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab 08.05.2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll private Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks entlasten.

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Ansprechpartnerin für Antragsstellende ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Nähere Informationen stehen im Internet auf https://www.ilb.de/de/heizkostenhilfe-fuer-privathaushalte/

Rechner und Antragsplattform Härtefallhilfe für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger stehen ab 08.05.2023 auf https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ zur Verfügung.

Start Antragsstellung Härtefallhilfen NLE_8Mai2023.pdf ‧ PDF ‧ 125.11 KByte ‧ 08.05.2023