Brunnen Schillerplatz
Brunnen Schillerplatz
Jan Gloßmann

In den Anlagen des Schillerplatzes darf kein Alkohol mehr getrunken werden. Das so genannte Alkoholverbot tritt am 31.05.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.10.2023.

Mit diesem Schritt reagiert die Stadtverwaltung auf eine Vielzahl von Beschwerden von Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Bürgerinitiativen über die Zustände am Schillerplatz.

In den letzten Wochen sammelten sich immer wieder größere Gruppen von Personen am Schillerplatz, um dort exzessiv zu trinken. Die Folgen dieser Entwicklung: Die Erholungsfunktion und der ökologische Wert der Grünanlage sind erheblich eingeschränkt. Die Vegetation wird insbesondere durch wildes Urinieren geschädigt, der Park ist morgens stark vermüllt, Glasscherben machen die Nutzung der Wiesen gefährlich, in der Nacht kommt es zu massiven Lärmbelästigungen. Der Alkoholkonsum gilt dabei als Hauptkatalysator für solches Fehlverhalten, das als Nebenfolge sogar ein massives Einschreiten der Polizei erforderte.

„Vor diesem Hintergrund ist ein Alkoholverbot das mildeste Mittel, um die Grünanlage und ihre Funktionen zu schützen. Mit dem befristeten Alkoholverbot schränkt das Ordnungsamt nicht die Nutzung dieser Grünanlagen ein. Stattdessen trägt es dazu bei, dass die Nutzung für die Allgemeinheit nicht durch eine geringe Zahl rücksichtsloser Parkbesuchender unattraktiv oder gar unmöglich wird“, so Manuel Helbig, der Leiter des Fachbereiches Ordnung und Sicherheit.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung sowie die Karten mit dem genauen Bereich ist auf www.cottbus.de/alkoholverbot und am Ende dieser Seite veröffentlicht sowie in den Foyers der Verwaltungsstandorte am Neumarkt, in der Karl-Marx-Straße (Technisches Rathaus) und im Sicherheitszentrum in der Berliner Straße 154 ausgehangen.

Wer ab dem 31. Mai 2023 gegen das Alkoholverbot verstößt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

2Alkoholverbotszone ‧ PDF ‧ 1.54 MByte ‧ 30.05.2023