Jan Gloßmann

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen zum Jahreswechsel ist nur vom 29.12.2022 bis 31.12.2022 statthaft. Der Kategorie F2 sind beispielsweise Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien oder Feuerwerksraketen zuzuordnen.

Oberbürgermeister Tobias Schick: „Das Böllern gehört zu den Traditionen und zur Freude des Jahreswechsels. Gleichzeitig appelliere ich an alle Cottbuserinnen und Cottbuser sowie die Gäste unserer Stadt, respektvoll und achtsam mit Feuerwerk umzugehen, um Schäden für Menschen, Tiere und Sachen zu vermeiden. So kann jede und jeder mit dafür sorgen, dass Rettungsdienst, Feuerwehr und Krankenhäuser über den Jahreswechsel nicht zusätzlich belastet werden.“

Zonen mit Böllerverbot gibt es beispielsweise im Umfeld von medizinischen Einrichtungen wie den Krankenhäusern, um Pflegeinrichtungen oder den Tierpark.

Die in Deutschland zugelassenen pyrotechnischen Artikel werden durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) begutachtet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung, z. B. BAM-PII-0001, BAM-F2-0001, CE 0589, 0589-F2-0001, versehen. Der Import nicht zugelassener Feuerwerkskörper und auch anderer Pyrotechnik aus EU-Staaten (ohne CEKennzeichnung) ist verboten.

Manuel Helbig, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit: „Wir warnen davor, pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung zu verwenden. Im Interesse der Sicherheit und Gesundheit appellieren wir an alle Cottbuserinnen und Cottbuser, Feuerwerkskörper nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, der Gebrauchsanweisung und nur in der zulässigen Zeit am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auch an diesen Tagen nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen.“

Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden