Falls am morgigen Donnerstag, 20.05.2021, die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen in Cottbus/Chóśebuz unter 100 bleibt, tritt die Bundesnotgrenze am Samstag, 22.05.2021, außer Kraft.
Grundlage für den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Bundesnotgrenze sind die vom RKI erfassten Daten der 7-Tage-Inzidenzen. Diese liegen für Cottbus/Chóśebuz seit Samstag, 15.05.2021, durchgehend unter 100. Wenn die 100er-Grenze an fünf Werktagen nicht überschritten wird, gilt am übernächsten Tag, also am 7. Tag, wieder Landesrecht.
Damit dürften ab Samstag, 22.05.2021, unter Auflagen u. a.
- die Außengastronomie öffnen,
- Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel mit bis zu 100 zeitgleich Anwesenden stattfinden,
- Geschäfte für ein begrenzte Kundenzahl aber ohne Negativtest öffnen,
- Personen zu touristischen Zwecken in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen u. ä. beherbergt werden,
- Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge stattfinden,
- Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ohne Personenbegrenzung, Kontaktsport mit Personenbegrenzung durchgeführt werden,
- sich zwei Haushalte ohne Begrenzung der Personenzahl treffen.
Welche Auflagen zu erfüllen sind, welche Gesetze dem zugrunde liegen und welche konkreten Regelungen es noch gibt, ist in der Anlage 1 erläutert.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat für Gastronomen und Veranstalter aufgelistet, was ab 22.05.2021 erlaubt ist und welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um die Anforderungen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg zu erfüllen. Nachzulesen ist das in den Anlagen 2 und 3.