Einigung auf Umweltgesetzbuch nötig - Scheitern droht Umweltrecht weiter zu zersplittern

Der Deutsche Städtetag fordert Bund und Länder auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sich doch noch in dieser Legislaturperiode auf ein Umweltgesetzbuch zu einigen. „Die Städte fordern schon seit Langem, wesentliche Teile des Umweltrechts in einem Regelwerk zusammenzufassen. Dies würde klare und übersichtliche Regelungen für die betroffenen Unternehmen, die Bürgerinnen und Bürger sowie auch für die Städte schaffen. Deshalb stellen wir mit Befremden fest, dass das im Grundsatz von der Koalition fest verabredete Umweltgesetzbuch jetzt zu scheitern droht“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, der Münchner Oberbürgermeister Christian Ude, heute nach Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Nürnberg.

Der Deutsche Städtetag halte ein Umweltgesetzbuch für dringend erforderlich, damit die zersplitterten Umweltregelungen einschließlich der Verwaltungsverfahren zusammengefasst werden. Dabei haben die Städte mehrfach betont, dass die bestehenden Umweltstandards weder verschärft noch aufgeweicht werden. Das neue Umweltgesetzbuch sollte ermöglichen, dass alle umweltrechtlich relevanten Tatbestände in einem einheitlichen Verfahren abgearbeitet werden können. „Ein einheitliches Genehmigungsverfahren bedeutet Zeitgewinn für die Unternehmen und weniger Aufwand bei den Behörden. Wenn das Umweltgesetzbuch scheitert, bleibt es dabei, dass beispielsweise für Industrieanlagen mehrere Zulassungsverfahren parallel laufen müssen“, erläuterte der Präsident.

Im Rahmen der Föderalismusreform wurde zwischen Bund und Ländern festgelegt, dass die Länder im Wasser- und Naturschutzrecht erst ab 2010 von Bundesgesetzen abweichen dürfen. Mit dieser Regelung war die Hoffnung verknüpft, dass Bund und Länder noch in dieser Legislaturperiode ein gemeinsames und einheitliches Umweltgesetzbuch verabschieden würden. Dies würde Planungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten bedeuten.

Der Deutsche Städtetag appelliert an Bund und Länder, dass zumindest die Bereiche des Wasser- und Naturschutzrechtes bis zum Ende dieser Legislaturperiode bundeseinheitlich geregelt werden, damit landesrechtliche Abweichungen ab dem 1. Januar 2010 verhindert werden. „Sollte das komplizierte Umweltrecht weiter zerfasern, wäre das für den Standort Deutschland ein schlechtes Signal“, so Ude abschließend.