Die Stadt Cottbus/Chóśebuz erlässt gemäß § 1 Abs. 1 und Absatz 2 und § 13 Ordnungsbehördengesetz (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (GVBl.I/96, [Nr. 21], S.266) zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Juni 2022 GVBl.I/22, [Nr. 13], §§ 35 Satz 2, § 41 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2003 (BGBl. I S. 102) zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) folgende Allgemeinverfügung:

I. Änderung

Ziffer 1 wird ab sofort wie folgt gefasst:

1. Der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit ist in der Zeit von 18:00 – 05:00 Uhr im nachfolgenden Geltungsbereich dieser Allgemeinverfügung untersagt:

Bereich am Staatstheater, begrenzt durch die Karl-Liebknecht-Straße – Schillerstraße - August-Bebel-Straße - Wernerstraße (siehe Kartenauszug – Bereich Schillerplatz)

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz kann im Einzelfall Ausnahmen von dieser Verfügung zulassen. Sie gilt nicht für Bereiche, die nach Gaststättenrecht konzessioniert sind.

II. Inkrafttreten

Diese Verfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 VwVfG mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Neumarkt 5, 03046 Cottbus zu erheben.

Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) entfällt die aufschiebende Wirkung eines eingelegten Widerspruchs.

Hinweis:

Gem. § 41 Abs.4 Satz 1 VwVfG ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung ist im Sicherheitszentrum der Stadt Cottbus in der Berliner Straße 154 einzusehen. Gleichzeitig ist die Allgemeinverfügung auch im Internet unter www.cottbus.de/alkoholverbot einsehbar.

Cottbus, 04.07.2023

Manuel Helbig

Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit